Anstieg der Sozialversicherungsrechengrößen für 2024

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung skizziert die geplanten Änderungen der Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024. Dabei sollen sowohl die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) als auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben werden.

Die JAEG, die als Schwelle für die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dient, soll von 66.600 Euro auf 69.300 Euro erhöht werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer im kommenden Jahr ein höheres Einkommen erzielen müssen, um zwischen GKV und privater Krankenversicherung (PKV) wählen zu können.

Die BBG, die als Obergrenze für die Beitragspflicht in der GKV und der Rentenversicherung fungiert, soll von 59.850 Euro auf 62.100 Euro steigen. Dies resultiert in einer etwaigen Erhöhung des Höchstbeitrags zur GKV um etwa 3-4%.

Es ist erwähnenswert, dass anders als in der PKV üblich, die GKV die Versicherten nicht schriftlich über die Beitragserhöhung informieren muss. Stattdessen passt sie die Beiträge in der Regel stillschweigend an.

Die vorgeschlagenen Erhöhungen der Sozialversicherungsrechengrößen stoßen auf Kritik seitens der Gewerkschaften, die argumentieren, dass sie eine zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer bedeuten. Arbeitgeberverbände hingegen begrüßen die Anpassungen, da sie als Reaktion auf die Einkommensentwicklung betrachtet werden.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung muss noch die Zustimmung des Bundesrates erhalten, aber es wird erwartet, dass die Änderungen der Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2024 in Kraft treten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplanten Erhöhungen der Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2024 voraussichtlich eine zusätzliche finanzielle Belastung für Arbeitnehmer mit sich bringen werden, während sie von Arbeitgeberverbänden als notwendige Anpassung an die Einkommensentwicklung angesehen werden.