DIE VORTEILE EINER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR SCHÜLER

Es ist ratsam, schon frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen, um den oft sehr guten Gesundheitszustand von Kindern zu nutzen, der zu günstigeren Versicherungsbeiträgen führen kann. Da Kinder diese Versicherung nicht eigenständig abschließen können, obliegt es den Eltern, diese wichtige Entscheidung zu treffen. Jeder Mensch kann prinzipiell im Laufe seines Lebens berufsunfähig werden. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Neben Unfällen und schweren Erkrankungen können auch unerwartet auftretende Allergien oder chronische Gelenkerkrankungen dazu führen, dass jemand seinen Traumberuf nicht mehr ausüben kann. Ein weiterer häufiger Grund für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, die unabhängig vom Alter oder der Art der Berufstätigkeit auftreten können.

DIE FRÜHE EINTRITTSOPTION: BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG AB 6 JAHREN

Mit der Golden BU für Schüler wird die Entscheidung für eine frühzeitige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leicht gemacht. Durch den frühen Einstieg sichern Sie Ihrem Kind dauerhaft niedrige Beiträge, die es über sein gesamtes Berufsleben begünstigen. Mit der Start-Option besteht zudem die Möglichkeit, in den ersten zehn Jahren reduzierte Beiträge zu zahlen und somit die Haushaltskasse zu entlasten. Die LV 1871 ermöglicht eine auf das Eintrittsalter und die Schultypen abgestimmte, vereinfachte Risikoprüfung, die es in den meisten Fällen erlaubt, Ihr Kind zu optimalen Konditionen ohne zusätzliche Kosten oder Leistungsausschlüsse zu versichern. Optional bietet die Versicherung die Möglichkeit einer lebenslangen BU-Rente, welche im Falle einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren den Lebensstandard auch nach dem Rentenalter absichert.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG SCHÜTZT SCHON WÄHREND DER SCHULZEIT

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet nicht nur für das spätere Berufsleben Schutz. Sie umfasst auch die schulische Laufbahn: Sollte ein Schulkind aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit nicht am Schulunterricht teilnehmen können, stehen ihm bereits Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu.

STAATLICHE RENTEN SIND HÄUFIG NICHT AUSREICHEND

Seit der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente im Jahr 2001, bietet die staatliche Erwerbsminderungsrente nur noch begrenzten Schutz. Oftmals ist diese nicht ausreichend, um den vorherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Zudem wird die volle Rente nur gewährt, wenn die betroffene Person in keinerlei Berufen mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die individuell angepasst werden kann, dringend zu empfehlen.