Krankenversicherung
Wir können unser Gesundheitssystem nicht ändern, aber das Beste für Sie rausholen.
Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung im Überblick:
- schnellere Terminvergabe beim Arzt
- immer die modernsten Behandlungsmethoden
- ggf. 1- oder 2- Bettzimmer im Krankenhaus
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Die Vorteile unseres Konzeptes „gesetzlich versichert und trotzdem Privatpatient„:
- Schnellere Terminvergabe beim Arzt, insbesondere bei Fachärzten
- Behandlungs- und Therapiefreiheit
- Freie und unbegrenzte Medikation
- Keine nur „wirtschaftlichen“, „ausreichenden“, „zweckmäßigen“ und „nur notwendigen“ Leistungen mehr (§12 SGB V)
- Für Kinder besonders günstige Prämien
- Sie bleiben gesetzlich versichert
- Kostenfreie Familienversicherung weiterhin möglich
- Sie haben einen Kosteneinblick in Ihre Arztrechnungen
Die Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung im Überblick:
- Behandlungsansätze, wie sie lange nur Privatpatienten vorbehalten waren
- Verzicht auf Arzneimittelzuzahlungen
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren
- Rückerstattung von Beiträgen
- hohe Zahnersatzleistungen
- Leistungen für Sehhilfen und Hörgeräte
Die Vorteile der stationären Zusatzversicherung im Überblick:
- erstklassige Behandlung
- freie Wahl des Krankenhauses
- Wahlleistungen wie optionale Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Leistungen auch oberhalb der Gebührenordnung
- ambulante Vor- und Nachuntersuchungen
Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung im Überblick:
- Reduzierung der Zuzahlung bei aufwendiger Zahnbehandlung
- Kostenübernahme für Implantate
- Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung
- finanzielle Sicherheit
Die Vorteile einer Krankentagegeldversicherung im Überblick:
- volle Lohnfortzahlung, auch nach der sechsten Krankheitswoche
- finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung – Für wen lohnt sie sich?
Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung ist deutlich umfangreicher als der der gesetzlichen Kassen. So muss man als gesetzlich Versicherter immer höhere Zuzahlungen in Kauf nehmen und teilweise Leistungen sogar komplett selbst übernehmen. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen über einen Wechsel zum privaten Versicherungsschutz nachdenken. Doch nicht für jeden lohnt sich die private Krankenversicherung. Und nicht jedem wird ein Wechsel überhaupt erst erlaubt. Während Selbstständige und Freiberufler jederzeit eine private Krankenversicherung abschließen dürfen und auch Beamte und Studenten vom privaten Versicherungsschutz profitieren können, gilt für angestellte Personen, dass die Einkommensgrenze entscheidet, ob ein privates Versicherungsverhältnis möglich ist. Diese Grenze wird jährlich leicht verändert und muss überschritten werden, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Die Einkommensgrenze entscheidet
Generell gilt für einige Erwerbstätige, dass diese automatisch in die private Krankenversicherung fallen. Hierzu zählen vor allen Dingen Beamte, die eine staatliche Unterstützung für die Kranken- und Pflegeversorgung erhalten. Auch Selbstständige und Freiberufler können als potenzielle Privatpatienten angesehen werden. Sie haben die Wahl, ob der Versicherungsschutz über die gesetzliche oder private Krankenversicherung erfolgen soll, wobei die private Versicherung in der Regel deutlich günstiger ausfällt. Wer sich nicht zu den genannten Personengruppen zählen kann und dennoch über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkt, für den ist die Einkommensgrenze das entscheidende Kriterium für die Mitgliedschaft. So entscheidet die Höhe des jährlichen Arbeitsentgelts, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Diese Versicherungspflichtgrenze lag im Jahr 2020 bei 62.550 Euro und hat sich für das Jahr 2021 auf 64.350 Euro erhöht. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, besteht eine Wahlmöglichkeit und man kann als Angestellter oder Arbeitnehmer frei entscheiden, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte. Liegt man unterhalb dieser Einkommensgrenze, so unterliegt man der gesetzlichen Versicherungspflicht und es besteht keine Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
So setzen sich die Beiträge für die private Krankenversicherung zusammen
Sobald die festgesetzte PKV-Einkommensgrenze überschritten wird, macht ein Wechsel in die deutlich leistungsstärkere private Versicherung in zahlreichen Fällen Sinn. Denn anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der zu entrichtende Beitrag nicht prozentual am monatlichen Einkommen bemessen. Während bei den gesetzlichen Kassen die Beitragshöhe mit der Höhe des monatlichen Arbeitseinkommens steigt, ist der Beitrag der privaten Krankenkassen leistungsabhängig. Hier führt eine jede zusätzliche Zahlung auch zu einem gleichzeitig höheren Versicherungsumfang – und der kann bereits im Hinblick auf die Standardleistungen überzeugen! Auch wenn einige Berufe für die private Krankenversicherung nahezu prädestiniert scheinen, so gilt es immer im individuellen Fall abzuwägen, ob ein Wechsel von Gesetzlich zu Privat wirklich Sinn macht. Denn wenn eine Familie mit mehreren Kindern eine private Krankenversicherung abschließt, so wird es tendenziell teurer als wenn man bei der gesetzlichen Versicherung bleibt. Denn jede Person muss mit einer Einzelpolice versichert werden, während die gesetzlichen Kassen zusammenhängende Versicherungen mehrerer Personen erlauben. Auch im Hinblick auf die Rechnungsstellung bestehen Unterschiede. Während Privatpatienten Behandlungen beim Arzt bezahlen und anschließend der privaten Versicherung in Rechnung stellen, müssen Kassenpatienten nicht in Vorkasse treten. Hier erfolgt eine direkte Abrechnung von Praxis oder Krankenhaus mit der jeweiligen Krankenkasse.
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherung. So sind zunächst der umfassende Versicherungsschutz und der weitreichende Leistungskatalog zu nennen, der die gesetzlichen Krankenversicherungen bereits im Hinblick auf die Basisleistungen deutlich übertrifft. So profitiert man im Rahmen einer privaten Krankenversicherung von Standards wie Krankenhaustagegeld, einem 100-prozentigen Zahnersatz sowie der obligatorischen Chefarztbehandlung bei einem stationären Klinikaufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch bei Arztbesuchen genießen Privatpatienten zahlreiche Vorzüge. So profitieren diese von umfassenden und teils kostenintensiven Behandlungsmethoden sowie äußerst kurzen Wartezeiten. Diese Basisleistungen lassen sich auf Wunsch um zahlreiche Services erweitern, wobei in diesem Fall Mehrkosten anfallen. Als ein Punkt, der in manchen Fällen gegen den privaten Versicherungsschutz spricht, kann das Einzelversicherungsverhältnis angesehen werden. Da für jede zu versichernde Person eine Einzelpolice erforderlich ist, kann es selbst beim Überschreiten der Einkommensgrenze für zahlreiche Personen und gerade für Familien günstiger sein, sich gesetzlich zu versichern. Die Entscheidung für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und bedarf stets einer individuellen Prüfung.
Gesetzlich versichert – privat behandelt
Viele Menschen können (weil sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, in 2020 lag diese bei 62.550 € Bruttojahresgehalt) oder wollen die gesetzliche Krankenkasse nicht verlassen und in die private Krankenversicherung wechseln (weil sie z.B. Angst vor zu hohen Beiträgen im Alter haben).
Für diesen Personenkreis gibt es trotzdem eine Möglichkeit die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen zu können ohne die Kasse verlassen zu müssen.
Möglich macht dieses unser Konzept gesetzlich krankenversichert und trotzdem Privatpatient. So kombinieren Sie die Vorteile beider Systeme.
Wie werden Sie Privatpatient ohne die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen?
- Termin mit uns vereinbaren!
- Überprüfung im persönliche Gespräch, ob dieses Modell zu Ihnen passt.
- Auswahl eines auf Ihren Bedarf zugeschnittenen speziellen privaten Krankenversicherungstarifes.
- Überprüfung ob der Versicherer den Antrag aus versicherungsmedizinischer Sicht annimmt.
- Nach erfolgter Annahme wird die gesetzliche Krankenkasse darüber informiert, dass Sie zukünftig statt Sachleistungen die Kostenerstattung wünschen.
Was ändert sich für Sie in Zukunft?
- Sie vereinbaren einen Arzttermin und geben sich als Selbstzahler oder Privatpatient zu erkennen, wodurch sich in der Regel die Wartezeiten auf einen Termin deutlich verkürzen (insbesondere bei Fachärzten).
- Die Behandlung findet ohne Krankenkassenkarte statt. Es wird privat behandelt und auch privat abgerechnet.
- Die Behandlung erfolgt mit folgenden Vorteilen für den Patienten:
- Keine Regelleistungsvolumina
- Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §12 SGB V
- Keine Einschränkungen der Behandlung durch Verordnungsrichtlinien
- Stattdessen: Sie werden gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt.
- Die Rechnung kommt direkt zu Ihnen nach Hause.
- Sie reichen die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
- Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten, die bei Einhaltung des Sachleistungsprinzips fällig gewesen wären.
- Die gesetzliche Krankenkasse überweist den Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (i.d.R. 5 %).
- Die gesetzliche Krankenkasse übersendet Ihnen die bezahlten Rechnungen mit einem entsprechenden Erstattungsvermerk.
- Sie reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein.
- Die private Zusatzversicherung erstattet bedingungsgemäß die Restkosten.
- Sie bezahlen den Rechnungsbetrag vollständig an den Arzt.
Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung – ideale Ergänzung für Kassenpatienten
Patienten spüren nach wie vor im Rahmen der medizinischen Behandlung deutliche Unterschiede zwischen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse und Privatpatienten. Während Privatversicherte von erstklassigen und häufig teuren Therapien profitieren, die eine schnelle Genesung versprechen, entscheidet sich der Arzt bei der Behandlung von Kassenpatienten stets für die günstigste Variante einer Therapie. Hier sind ihm die Hände gebunden, denn vorschriftsgemäß darf der Arzt nur die Leistungen erbringen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind. Privatpatienten hingegen haben je nach gewähltem Tarif einen Anspruch auf deutlich bessere und kostenintensivere Behandlungen und Medikamente. Es herrscht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, in deren Rahmen dem gesetzlich Versicherten zahlreiche Möglichkeiten der modernen Medizin vorenthalten werden. Doch eine ambulante Zusatzversicherung bereitet dem ein Ende! Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können mit einer ambulanten Zusatzversicherung von einer optimalen, besseren medizinischen Versorgung profitieren, wie man sie lange Zeit nur von Privatpatienten kannte. So ermöglicht die ambulante Zusatzversicherung auch Kassenpatienten eine optimale Versorgung und bietet Ihnen sämtliche Vorteile, die bislang Privatversicherten vorbehalten war.
Beste medizinische Versorgung, wie sie lange Zeit Privatpatienten vorbehalten war
Die ambulante Zusatzversicherung ist die ideale Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll zu ergänzen. Dabei lässt sich die Zusatzversicherung ideal an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers anpassen, denn im Rahmen des Vertragsabschlusses können Leistungen individuell ausgewählt oder ausgeklammert werden. Kurzum: Man erhält genau den Schutz, den man benötigt. Wer beispielsweise im Rahmen der Therapie Wert auf die klassische Schulmedizin legt, der kann Optionen wie eine Behandlung durch Heilpraktiker ausschließen und zahlt so lediglich für die Leistungen, die er auch wirklich in Anspruch nimmt. Wer hingegen eine alternative Behandlung bevorzugt, der hat die Möglichkeit, sich mit einer ambulanten Zusatzversicherung die umfangreichen Leistungen für Naturheilverfahren zu sichern. Auch die Bereiche Physio- und Psychotherapie, denen im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen nur eine stark eingeschränkte Aufmerksamkeit geschenkt wird, können mit einer ambulanten Zusatzversicherung optimal ergänzt werden. So profitiert man durch Abschluss einer Zusatzversicherung von einer optimalen Versorgung in allen Gebieten der modernen Medizin.
Stationäre Zusatzversicherung
Die stationäre Zusatzversicherung
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts die reguläre Versorgung. Hierzu zählt standardmäßig die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, wobei durchaus eine Belegung mit bis zu fünf Betten denkbar ist. Neben den ständigen Visiten von Schwestern und Ärzten, muss der Kassenpatient auch die Geräuschkulisse der Zimmernachbarn, die durch mehrmalige Besuche am Tag entsteht, in Kauf nehmen. Um auch als Kassenpatient von einer optimalen Gesundheitsversorgung und einer erholsamen Genesung zu profitieren, empfiehlt sich der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung. Die stationäre Zusatzversicherung eignet sich für alle Kassenpatienten, denen ein Wechsel in die private Versicherung nicht möglich ist, die aber dennoch von einer erstklassigen Versorgung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts profitieren möchten. Ob Komfortzimmer oder Chefarztbehandlung: Die stationäre Zusatzversicherung umfasst zahlreiche Leistungen, die eine optimale Behandlung erlauben.
Einbettzimmer und wahlärztliche Leistungen
Die Leistungen der stationären Zusatzversicherung lassen sich ideal an die Ansprüche des Patienten anpassen. So besteht die Möglichkeit selbst zu bestimmen, ob man in einem Einbettzimmer oder einem Mehrbettzimmer untergebracht werden möchte. Neben einer ruhigen und störungsfreien Genesung im Einzelzimmer ist auf Wunsch auch eine Chefarztbehandlung möglich. Genau wie bei Privatversicherten handelt es sich hierbei um Wahlleistungen, das heißt, die Leistungen stehen zur Verfügung, müssen aber nicht zwingend auch vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden. Wer im Rahmen der stationären Zusatzversicherung auf die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung im Einzelzimmer verzichtet, der hat Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer also für die Regelleistungen und nimmt er die bevorzugte Behandlung nicht in Anspruch, so werden die Mehrkosten erstattet. Wer im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, für den ist eine stationäre Zusatzversicherung die ideale Wahl und die perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir erstellen Ihnen gern Ihr individuelles Angebot.
Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung bietet zahlreiche Vorteile
Die Sorge um die Zähne kommt bei zahlreichen Menschen zu kurz. So verlassen sich nach wie vor viele Kassenpatienten auf die finanzielle Unterstützung durch den gesetzlichen Krankenversicherer. Doch spätestens dann, wenn es zu größeren zahnmedizinischen Behandlungen kommt, zeigt sich die klaffende Lücke im Versicherungsschutz. Denn Behandlungen, die über die alljährliche Regelversorgung hinausgehen, werden kaum noch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, so dass der Versicherungsnehmer für die Kosten selbst aufkommen muss. Eine rechtzeitig abgeschlossene Zahnzusatzversicherung hilft, die Versorgungslücke zu schließen und sorgt dafür, dass alle gängigen Zahnbehandlungen in finanzieller Hinsicht abgedeckt werden.
Auch wenn zweimal jährlich der Zahnarzt zwecks Routinekontrollen aufgesucht wird, so kann es selbst bei bester Pflege dazu kommen, dass zahnmedizinische Behandlungen notwendig werden. Gerade dann, wenn es um das Thema Zahnersatz, Inlay-Behandlung, Implantate, Parodontose- oder Wurzelbehandlung geht, liegen die Kosten schnell bei mehreren tausend Euro. Denn die gesetzliche Kasse zahlt nur den standardisierten Festzuschuss, der lediglich einen Bruchteil der Kosten deckt. An dieser Stelle greift die Zahnzusatzversicherung, die bis zu Zweidrittel der anfallenden Kosten übernimmt. Auch kieferorthopädische Behandlungen werden vom zusätzlichen Versicherungsschutz abgedeckt.
Ein Vergleich der Versicherungen zahlt sich aus
Die Zahnzusatzversicherung ist gerade für gesetzlich Krankenversicherte eine ideale Ergänzung. Denn sie bietet den Versicherten einen attraktiven finanziellen Zuschuss im Falle größerer zahnmedizinischer Eingriffe und übernimmt einen Großteil der anfallenden Kosten.
Viele Versicherungsunternehmen bieten Zahnzusatzversicherungen an. Damit man als Versicherungsnehmer auch wirklich von besten Konditionen profitiert, sollte man sich im Internet zunächst über die zahlreichen Anbieter und deren Leistungen informieren. Gerade vor Versicherern, die lediglich Regelleistungen mit hohen Beitragszahlungen abdecken, sollte man sich in Acht nehmen. Denn bei solch betrügerischen Versicherungen würde man als Kunde die über die Standardversorgung hinausgehenden Eingriffe weiterhin selbst bezahlen und so keineswegs von einem Vorteil profitieren.
Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung – Die Vorteile im Überblick
Wer als Arbeitnehmer erkrankt und seinen Beruf über längere Zeit nicht ausüben kann, der erhält nur in den ersten 42 Tagen des Arbeitsausfalls noch Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber. Anschließend greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch bei diesen Zahlungen handelt es sich lediglich um etwa 75 Prozent des Nettogehalts und es entsteht eine finanzielle Lücke, die es zu schließen gilt. Genau hier setzt eine private Krankentagegeldversicherung an und hilft dabei, bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit für ausreichende finanzielle Absicherung zu sorgen.
Eine Krankentagegeldversicherung ist vor allen Dingen für Selbstständige und Freiberufler von immenser Wichtigkeit. Denn hier übernimmt kein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, so dass es bereits ab dem ersten Krankheitstag zu erheblichen Verdienstausfällen kommen kann. Zudem besteht seit dem 1. Januar 2009 für Selbstständige kein Anspruch mehr auf Krankengeld über die gesetzliche Krankenversicherung. Es gilt, selbst vorzusorgen und über den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nachzudenken, denn diese übernimmt auf Wunsch vom ersten Krankheitstag an die Zahlung des vereinbarten Krankentagegelds und gleicht den Einkommensausfall aus. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler eine Krankentagegeldversicherung abschließen möchte, der kann entweder auf Wahltarife der gesetzlichen Kassen zurückgreifen oder aber eine private Zusatzversicherung abschließen.
Als Selbstständiger sollte man sich Gedanken machen, wann man das Tagegeld in Anspruch nehmen möchte. Auch wenn eine Zahlung ab dem ersten Krankheitstag möglich ist, so kann es dennoch sinnvoller sein, das Krankentagegeld zu staffeln und beispielsweise 150 Euro ab der vierten Woche und 200 Euro ab der siebten Woche zu veranschlagen. Je später die Zahlung erfolgt, desto niedriger fällt auch der Beitragssatz aus. Auch für Arbeitnehmer gilt, dass sich eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung erst ab der siebten Krankheitswoche lohnt.
Anbieter von Krankentagegeldversicherungen finden sich zahlreiche. Wer die Angebote vergleicht, der profitiert von besten Konditionen und mehr finanzieller Sicherheit im Krankheitsfall.
Reisen mach Spaß erweitert den Horizont und eröffnet neue Perspektiven. Viele Urlaubsaktivitäten sind mit Gesundheitlichen Risiken verbunden und gerade im Ausland möchte man sicher gehen, dass im Falle eines Unfalls beim Skifahren, Klettern oder Surfen alle Risiken abgedeckt sind und man seine Auszeit voll und ganz genießen kann.
Sie sollten sich in jedem Fall durch uns beraten lassen! Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!