Vermögensaufbau planen – Ungebundener Finanzberater in Kiel
Die gesetzliche Rente ist Ihr Fundament – nicht Ihre Altersvorsorge.
Wer heute arbeitet, finanziert die Renten von heute – nicht die eigene von morgen. Das gesetzliche Rentenniveau liegt bei rund 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes, und das auch nur vor Steuern und Sozialabgaben. Die Lücke zwischen dem, was Sie verdienen, und dem, was später überwiesen wird, schließt niemand für Sie. Vermögensaufbau heißt: diese Lücke früh erkennen, mit System schließen und die Werkzeuge nutzen, die der Staat fördert – ohne sich von der Förderung allein leiten zu lassen.
Wir ordnen Vorsorge nicht nach Produkt, sondern nach Funktion: erst das Fundament, dann die geförderte Zusatzversorgung, dann der freie Vermögensaufbau. Drei Schichten – jede mit eigenen Regeln, Steuervorteilen und Grenzen.
Die drei Schichten der Altersvorsorge
Altersvorsorge ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Aufbau. Tragfähig wird er von unten nach oben: Erst steht das Fundament, dann kommt die staatlich geförderte Zusatzversorgung, zuletzt die freie, private Vorsorge. Jede Schicht hat ihre eigene Logik – und ihren eigenen Preis.
- Schicht 1 – Basisversorgung. Gesetzliche Rente, Versorgungswerke, Beamtenversorgung und die Rürup-/Basisrente. Hohe Steuervorteile in der Ansparphase, dafür streng gebunden: nur lebenslange Rente, kein Zugriff auf das Kapital.
- Schicht 2 – Geförderte Zusatzversorgung. Betriebliche Altersvorsorge, Riester (Bestand) und ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile gegen festere Spielregeln.
- Schicht 3 – Private Vorsorge. Investmentdepot, private Renten- und Fondspolicen, Kapitalanlageimmobilien. Keine Förderung, dafür volle Flexibilität und Verfügbarkeit.
Schicht 1: Rürup-/Basisrente – der Steuerhebel
Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) bildet neben der gesetzlichen Rente die erste Schicht. Sie richtet sich an alle, die hohe Beiträge steuerlich geltend machen wollen und langfristig binden können – vor allem Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rente, Mitglieder von Versorgungswerken und angestellte Gutverdiener für das oberste Steuerbruchstück.
2026 sind Beiträge bis 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro (gemeinsam Veranlagte) zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent finanziert der Staat damit rechnerisch rund 42 Cent jedes eingezahlten Euros. Angerechnet werden allerdings bereits gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rente und zum Versorgungswerk – wer dort schon viel einzahlt, hat entsprechend weniger Spielraum.
Den Steuervorteilen stehen feste Regeln gegenüber, und die gehören offen auf den Tisch: Es gibt ausschließlich eine lebenslange Rente, kein Kapitalwahlrecht. Das Guthaben ist nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar – außer Sie schließen einen Hinterbliebenenschutz ein. In der Ansparphase ist es dafür auch nicht pfändbar. Die Rente wird nachgelagert besteuert; bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig.
Die Basisrente lässt sich klassisch mit Garantieverzinsung oder renditeorientiert über Fonds und ETFs führen. Welche Variante passt, hängt von Restlaufzeit, Risikoneigung und vom Verhältnis Ihres heutigen zu Ihrem späteren Steuersatz ab.
Schicht 2: Geförderte Zusatzversorgung
In der zweiten Schicht gibt der Staat etwas dazu – über Zulagen, Steuerfreiheit oder beides. Dafür sind die Produkte fester reguliert als der freie Vermögensaufbau.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Über den Arbeitgeber fließen Beiträge aus dem Bruttogehalt in die Altersvorsorge. 2026 sind bis zu 8.112 Euro im Jahr steuerfrei (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) und bis zu 4.056 Euro zusätzlich sozialabgabenfrei (4 Prozent). Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent bezuschussen. Die einzelnen Durchführungswege – Direktversicherung, Pensionskasse und Co. – behandeln wir ausführlich auf der Seite
Riester-Rente: Bestand ja, Neuabschluss bald nein
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen weiter. Neu abschließen lässt sich Riester nur noch bis Ende 2026 – ab 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an seine Stelle. Eine automatische Umwandlung gibt es nicht; ein Wechsel ist nur auf aktiven Antrag möglich.
Das Altersvorsorgedepot – geförderte Vorsorge ab 2027
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AltvRefG) kommt zum 1. Januar 2027 der Riester-Nachfolger: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Erstmals fließt geförderte Altersvorsorge ohne verpflichtende Beitragsgarantie direkt in Fonds und ETFs – mit bis zu 100 Prozent Aktienquote und damit deutlich höheren Renditechancen als im alten Riester-Korsett. Die Eckpunkte:
- Förderung. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage – mehr als das Dreifache der Riester-Zulage (175 Euro). Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen 300 Euro hinzu, für früh startende junge Menschen zusätzlich eine Frühstart-Förderung.
- Erstmals förderberechtigt: auch Selbstständige und Gewerbetreibende, nicht mehr nur Angestellte und Beamte.
- Kosten gedeckelt. Jeder Anbieter muss mindestens ein Standardprodukt mit höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten anbieten. Wer breit streuende ETFs wählt, bleibt mühelos darunter.
- In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei; Beiträge und Zulagen mindern unter Umständen zusätzlich die Steuer. Besteuert wird erst im Ruhestand (nachgelagert). Voraussetzung für die Förderung: mindestens 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung frühestens ab 65 (12/65-Regel).
Wer mehr Sicherheit will, kann statt des Depots ein klassisches Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen. Die Grafik zeigt, welche Grundsatzentscheidungen in der Anspar- und in der Rentenphase anstehen:
Schicht 3: Privater Vermögensaufbau – maximale Freiheit
Die dritte Schicht ist ungefördert – und genau deshalb am flexibelsten. Kein Zulagenantrag, keine Mindestlaufzeit, kein Auszahlungskorsett. Sie entscheiden, wie viel Risiko, wie viel Verfügbarkeit und wie viel Sachwert Sie wollen.
Das Investmentdepot
Der direkte Weg an den Kapitalmarkt: breit gestreute ETFs und Fonds, weltweit über tausende Werte. Der eigentliche Motor ist nicht das perfekte Timing, sondern die Zeit – über Jahrzehnte arbeitet der Zinseszins. Drei Stellschrauben entscheiden über das Ergebnis: breit streuen, Kosten niedrig halten (jeder Prozentpunkt zählt) und durchhalten. Verfügbar bleibt das Geld jederzeit.
Steuerlich gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf realisierte Gewinne und Ausschüttungen. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung), und der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleibt ohnehin unbesteuert.
Private Renten- und Fondspolicen
Wer den Kapitalmarkt nutzen, im Ruhestand aber eine planbare lebenslange Rente haben möchte, ist mit einer fondsgebundenen Rentenpolice gut bedient. Ihr steuerlicher Charme liegt im Versicherungsmantel: Wird die Police nach dem 62. Lebensjahr und mindestens 12 Jahren Laufzeit als Kapital ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Umschichtungen innerhalb der Police lösen keine Abgeltungsteuer aus. Der Preis dafür sind die Kosten des Mantels – die müssen zur Laufzeit passen.
Kapitalanlageimmobilien
Die vermietete Immobilie ist der klassische Sachwert in der Vorsorge. Das Prinzip: Mieteinnahmen und Steuervorteile tragen den Großteil der monatlichen Darlehensrate, Ihr Eigenanteil bleibt überschaubar. Die Hebel:
- Gebäude-AfA. Der Gebäudewert wird abgeschrieben – in der Regel 2 Prozent pro Jahr, bei Neubauten ab 2023 sogar 3 Prozent. Das senkt die Steuerlast.
- Die Zinsen für das Darlehen sind bei vermieteten Objekten voll als Werbungskosten absetzbar.
- Steuerfreier Verkauf. Nach zehn Jahren Haltedauer ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerfrei.
- Inflation arbeitet für Sie. Die Miete steigt mit der Zeit, während die nominale Darlehensschuld real entwertet wird.
Ehrlich eingeordnet: Eine Immobilie bindet viel Kapital an einem Ort (Klumpenrisiko), macht Arbeit und steht und fällt mit der Lage. Leerstand, Instandhaltung und Mieterwechsel gehören eingerechnet – nicht nur die Bruttomietrendite aus dem Exposé.
Was Sie wissen sollten
Es gibt nicht das eine beste Produkt – es gibt nur das, das zu Ihrem Einkommen, Ihrer Steuersituation, Ihrem Zeithorizont und Ihrer Risikoneigung passt. Jede Schicht tauscht etwas ein: Schicht 1 hohe Steuervorteile gegen strenge Bindung, Schicht 2 Förderung gegen festere Regeln, Schicht 3 Freiheit gegen Förderung.
Zwei Dinge sind uns wichtig. Erstens die Reihenfolge: Bevor Sie Vermögen aufbauen, sollte das Fundament stehen – die Arbeitskraft abgesichert, existenzielle Risiken gedeckt. Was nützt das schönste Depot, wenn eine Berufsunfähigkeit die Einzahlungen stoppt? Zweitens: Förderung ist ein Mittel, kein Selbstzweck. Wir lassen nicht den Steuervorteil über die Anlage entscheiden, sondern die Anlage über den Steuervorteil.
FAQ
Was ist das Altersvorsorgedepot und ab wann gibt es das?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die zum 1. Januar 2027 startet und die Riester-Rente im Neugeschäft ablöst. Anders als bei Riester wird das Kapital in ETFs, Fonds oder Anleihen angelegt – eine verpflichtende Beitragsgarantie entfällt, sodass eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent möglich ist. Beschlossen wurde die Reform vom Bundestag am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Beim Altersvorsorgedepot fördert der Staat die Einzahlungen gestaffelt – bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage. Die Grundzulage setzt sich zusammen aus:
- 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (maximal 180 Euro)
- 25 Cent je Euro auf die weiteren 1.440 Euro Eigenbeitrag (maximal 360 Euro)
Hinzu kommen 300 Euro Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Bei höheren Einkommen kann statt der Zulage ein Sonderausgabenabzug günstiger sein; das Finanzamt prüft automatisch die für Sie bessere Variante (Günstigerprüfung).
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja – erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler voll förderberechtigt. Bei der Riester-Rente war diese Gruppe in der Regel vom unmittelbar geförderten Personenkreis ausgeschlossen. Damit wird das Altersvorsorgedepot ab 2027 zu einer der wenigen staatlich geförderten Vorsorgeoptionen, die Selbstständigen offensteht – ein relevanter Baustein gerade für alle ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Eine automatische Umwandlung in das Altersvorsorgedepot findet nicht statt – ein Wechsel ist nur auf eigenen Antrag möglich. Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Ob sich ein Übertrag lohnt, hängt vom konkreten Vertrag, den Kosten und der persönlichen Situation ab und sollte individuell geprüft werden.
Warum reicht die gesetzliche Rente allein nicht aus?
Die gesetzliche Rente sichert den gewohnten Lebensstandard im Alter für die meisten Menschen nicht vollständig ab. Das Rentenniveau liegt deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen, und der demografische Wandel verschärft die Lücke: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Eine ergänzende, kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb für die Schließung der Versorgungslücke in der Regel unverzichtbar.
Was ist die beste Strategie für den langfristigen Vermögensaufbau?
Eine Patentlösung für alle gibt es nicht – tragfähig ist langfristiger Vermögensaufbau aber meist über breit gestreute, kostengünstige und regelmäßige Anlagen mit ausreichend langem Zeithorizont. Wichtiger als die Suche nach der „besten“ Einzelanlage sind niedrige Kosten, Diversifikation und Durchhaltevermögen über verschiedene Marktphasen hinweg. Staatliche Förderung sollte mitgenommen werden, wo sie zur eigenen Situation passt. Die konkrete Aufteilung hängt von Ziel, Zeithorizont und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Wie viel sollte ich monatlich für die Altersvorsorge zurücklegen?
Wie viel sinnvoll ist, hängt von der individuellen Versorgungslücke ab – also der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Einkommen im Alter und dem gewünschten Bedarf. Pauschale Faustregeln (etwa ein fester Prozentsatz des Einkommens) sind nur grobe Orientierung und ersetzen keine konkrete Berechnung. Sinnvoll ist, früh zu beginnen und die Sparrate mit steigendem Einkommen anzupassen, da der Zinseszinseffekt über lange Zeiträume den größten Hebel bildet.
Lassen Sie uns Ihre Schichten ordnen.
Im Erstgespräch sortieren wir Ihre Situation: Was steht bereits, wo ist die Lücke, welche Schicht bringt Ihnen am meisten – und in welcher Reihenfolge. Unabhängig, sachlich, ohne Produktverkauf auf Zuruf.
