Einkommensabsicherung
Wir können leider weder schwere Krankheiten heilen, noch alle Unfälle verhindern, doch wir können helfen, dass Sie sich in solchen Fällen auf Ihre Genesung konzentrieren können und nicht in Folge dessen in finanzielle Not geraten.
Die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick:
- mtl. Einkommen auch bei Berufsunfähigkeit
- ggf. Wiedereingliederungshilfe nach temporärer Berufsunfähigkeit
- individuell versicherbare Renten
- finanzielle Sicherheit
Die Vorteile der Privaten Pflegezusatzversicherung im Überblick:
- Versorgungslücken durch zu geringe Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden geschlossen
- Sicherheit, im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert zu sein
- Schutz des Angesparten, der Rente und der Angehörigen vor langjährigen Finanzellen Verpflichtungen
- Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen über die gesamte Laufzeit hinweg steuerlich geltend gemacht werden
- Seit 2013 staatliche Förderung der privaten Pflegeversicherung möglich (Pflege-Bahr)
Die Vorteile einer Dread-Disease-Versicherung im Überblick:
- schnelle finanzielle Hilfe bei Eintritt einer schweren Krankheit
- Kapitalleistung für modernste Behandlungsmethoden
- Kapitalleistung für möglichen Hausumbau
- Es steht Kapital zur Verfügung um Arbeitszeitreduzierung finanziell zu verkraften
- individuell versicherbare Kapitalsummen
- finanzielle Sicherheit
Die Vorteile einer Unfallversicherung im Überblick:
- hohe Kapitalleistung bei bleibender Invalidität
- ggf. Unfallrente
- Kostenübernahme für Bergungskosten oder kosmetische Operationen
- finanzielle Sicherheit
Ihr Einkommen ist das Fundament, auf dem alles andere steht: Miete oder Kreditrate, der Lebensstandard, die Altersvorsorge, die Familie. Fällt es weg, gerät schnell alles ins Wanken — und das passiert häufiger, als die meisten glauben.
Wir können keine schweren Krankheiten heilen und keine Unfälle verhindern. Aber wir können dafür sorgen, dass Sie sich im Ernstfall auf Ihre Genesung konzentrieren — und nicht auf die Frage, wovon Sie den nächsten Monat bestreiten.
Auf den Staat sollten Sie sich dabei nicht verlassen. Die gesetzliche Absicherung ist eine Notlösung, kein Erhalt Ihres Lebensstandards. Wer hier nicht privat vorsorgt, trägt das Risiko in voller Höhe selbst. Welche vier Bausteine es gibt — und welcher für Sie wirklich zählt — lesen Sie hier.
Was der Staat zahlt – und warum das nicht reicht
Bevor wir über private Absicherung reden, der Blick auf das, was ohnehin da ist: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie ist Ihr staatliches Auffangnetz – und es hat große Maschen.
Die volle Erwerbsminderungsrente bekommen Sie erst, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Nicht in Ihrem Beruf – in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer noch drei bis sechs Stunden schafft, bekommt die halbe Rente. Wer mehr kann, bekommt nichts.
Und die Beträge? Wer 2024 erstmals eine volle Erwerbsminderungsrente bezog, erhielt im Schnitt rund 1.100 Euro im Monat, bei teilweiser Erwerbsminderung rund 600 Euro – vor Steuern. Davon zahlt niemand Miete, Kreditrate und das Leben, das er vorher hatte.
Für alle ab Jahrgang 1961 gibt es vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Der Staat fragt nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können – nur, ob Sie überhaupt noch arbeiten können. Genau diese Lücke schließt die private Absicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die wichtigste Absicherung überhaupt — die Sie haben sollten, bevor Sie über alles andere nachdenken.
Wer wegen Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig — und steht ohne private Vorsorge schnell ohne Einkommen da. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zahlt in diesem Fall eine vorab vereinbarte monatliche Rente, sobald Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Unabhängig davon, wodurch es ausgelöst wurde.
Warum die gesetzliche Rente nicht reicht
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente klingt nach Sicherheit, ist aber keine. Es gibt sie nur in zwei Stufen — und beide sind dünn:
- Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr drei Stunden täglich arbeiten können. Bei Neuzugängen 2024 lag sie im Schnitt bei rund 1.100 € im Monat.
- Die teilweise Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch drei bis sechs Stunden schaffen — im Schnitt rund 600 €.
Dazu zwei Haken: Den Anspruch haben Sie in der Regel erst nach fünf Beitragsjahren. Und maßgeblich ist nicht Ihr erlernter Beruf, sondern ob Sie überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben könnten. Die Ingenieurin, die nicht mehr im Labor arbeiten kann, theoretisch aber Telefondienst leisten könnte, bekommt nichts.
Faustregel für die private Absicherung: Die BU-Rente sollte rund 75 % Ihres Nettoeinkommens abdecken. Die Lücke zwischen dem, was Sie heute verdienen, und dem, was der Staat im Ernstfall zahlt, ist erheblich.
Worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt
Die BU lässt sich eigenständig (SBU) oder als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abschließen. Entscheidend ist aber nicht die Form, sondern die Qualität der Bedingungen — und die unterscheidet sich zwischen den Anbietern erheblich. Wir achten unter anderem auf den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine faire Gesundheitsprüfung, Nachversicherungsgarantien, sinnvolle Stundungsregelungen und einen weltweiten Geltungsbereich. Der günstigste Beitrag nützt nichts, wenn die Bedingungen im Leistungsfall nicht greifen.
Wen es trifft
Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, und das Risiko ist real: Schätzungen zufolge muss rund jeder vierte Erwerbstätige im Lauf seines Arbeitslebens damit rechnen. Die häufigsten Ursachen sind heute nicht Unfälle, sondern psychische Erkrankungen und Leiden des Bewegungsapparats. Ob Dachdecker oder Büroangestellte, Ärztin oder Lehrer: Das Risiko kennt keinen Beruf — die richtige Absicherung senkt es spürbar.
Für Beamte: die Dienstunfähigkeitsklausel entscheidet
Beamte sind ein Sonderfall. Wer dauerhaft dienstunfähig wird, bekommt vom Dienstherrn ein Ruhegehalt – aber erst als Beamter auf Lebenszeit und erst nach fünf Jahren Dienstzeit. Davor, also als Beamter auf Probe oder Widerruf (Referendare, Anwärter), gilt: Bei Dienstunfähigkeit folgt die Entlassung – ohne Ruhegehalt. Wer als Anwärter zudem nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat oft nicht einmal Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Ergebnis: null.
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung hilft hier nur halb. Entscheidend ist die echte (vollständige) Dienstunfähigkeitsklausel. Mit ihr gilt: Stellt der Dienstherr Ihre Dienstunfähigkeit fest, zahlt der Versicherer – ohne eigene Prüfung. Ohne diese Klausel prüft der Versicherer nach seiner eigenen BU-Definition selbst, und genau da entstehen Verzögerung und Streit.
Auch Beamte auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsanspruch sind selten gut versorgt: Das Mindestruhegehalt liegt bei rund 35 Prozent der letzten Bezüge. Die Faustregel bleibt: 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens absichern, für Anwärter mindestens 1.000 Euro.
Wenn die BU nicht passt: die Grundfähigkeitsversicherung
Nicht jeder bekommt eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer körperlich arbeitet – Handwerk, Pflege, Bau – zahlt hohe Beiträge oder bekommt Ausschlüsse. Wer Vorerkrankungen hat, manchmal gar keinen Vertrag. Für diese Fälle gibt es eine Alternative: die Grundfähigkeitsversicherung.
Sie funktioniert anders als die BU. Versichert ist nicht, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie bestimmte körperliche Grundfähigkeiten behalten: Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Gehen, Treppensteigen, Heben und Tragen, Knien, Sitzen, Auto fahren. Verlieren Sie eine definierte Grundfähigkeit, zahlt die Versicherung – unabhängig von Ihrem Job.
Das macht sie oft günstiger und leichter erhältlich als die BU. Der Preis dafür: Der Auslöser ist enger gefasst. Eine rein psychische Erkrankung etwa, die in der BU mitversichert ist, greift hier nur, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt. Welcher Weg trägt, hängt vom Einzelfall ab – Beruf, Gesundheit, Budget. Genau das klären wir im Gespräch.
Dread-Disease-Versicherung
Wenn schon die Diagnose reicht — Kapital sofort, ohne Prüfung der Arbeitsfähigkeit.
Die Dread-Disease-Versicherung (auch Schwere-Krankheiten-Versicherung) zahlt eine vorab vereinbarte Summe als Einmalbetrag aus, sobald eine im Vertrag definierte schwere Krankheit diagnostiziert wird — etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, je nach Tarif auch zahlreiche weitere. Anders als bei der BU spielt es keine Rolle, ob Sie noch arbeiten können. Es zählt allein die Diagnose.
Der Unterschied zur BU — und wann beides zusammengehört
Beide Produkte sichern ab, aber nach unterschiedlicher Logik. Die BU zahlt eine laufende Rente, sobald Ihre Arbeitskraft zu mehr als 50 % eingeschränkt ist — bei jeder Ursache. Die Dread-Disease zahlt einen Einmalbetrag bei Diagnose — unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten. Dieses Kapital steht frei zur Verfügung: für moderne Behandlungsmethoden, einen behindertengerechten Umbau, eine Auszeit oder reduzierte Arbeitszeit ohne finanziellen Druck.
Besonders für Selbstständige und Freiberufler, für die ein längerer Ausfall existenziell ist, kann die Kombination aus BU und Dread-Disease sinnvoll sein. Und wer aus gesundheitlichen Gründen keine bezahlbare BU mehr bekommt, findet in der Dread-Disease oft eine Alternative.
Worauf zu achten ist
Die Qualität steht und fällt mit dem Leistungskatalog. Günstige Tarife decken oft nur die häufigsten fünf Krankheiten ab, gute auch seltenere Diagnosen — und sie definieren die versicherten Krankheiten präzise. Hier lohnt der Detailvergleich, denn Zahl, Art und Definition der versicherten Risiken unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich. Vor Abschluss steht eine Gesundheitsprüfung; Vorerkrankungen können zu Leistungsausschlüssen führen.
Private Unfallversicherung
Ein sinnvoller Baustein — aber kein Ersatz für die BU.
Räumen wir gleich mit einem Missverständnis auf: Die Unfallversicherung sichert nicht Ihr Einkommen ab, sondern die finanziellen Folgen von Unfällen. Und Unfälle sind nur ein kleiner Teil des Risikos — die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit gehen auf Krankheiten zurück, nicht auf Unfälle.
Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) greift ohnehin nur bei Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen — also bei etwa jedem fünften Unfall. Der Sturz auf der heimischen Treppe oder der Unfall beim Sport: nicht versichert. Selbstständige sind gesetzlich häufig gar nicht erfasst. Die private Unfallversicherung schließt genau diese Lücke und leistet weltweit, rund um die Uhr.
Was sie leistet — und die zwei wichtigen Stellschrauben
Im Kern zahlt die Unfallversicherung bei bleibender Invalidität — als Kapitalbetrag, als lebenslange Unfallrente oder als Kombination aus beidem. Wie hoch, richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der über die sogenannte Gliedertaxe bestimmt wird (sie ordnet jedem Körperteil einen festen Prozentsatz zu). Zwei Punkte entscheiden über die Qualität:
- Progression: Sie hebt die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional an. Bei schweren Schäden gibt es so ein Vielfaches der Grundsumme — bei leichten entsprechend weniger.
- Grundsumme: Sie sollte zum Jahreseinkommen passen. Als grobe Orientierung gilt ein Mehrfaches des Jahresverdienstes, abhängig von der gewählten Progression.
Besonders sinnvoll ist sie für Familien, die auf ein Einkommen angewiesen sind, für sportlich Aktive und für Selbstständige ohne gesetzlichen Schutz — als Ergänzung zur BU, nicht als deren Ersatz.
Private Pflegezusatzversicherung
Das Risiko, das fast alle unterschätzen — und das richtig teuer wird.
Pflegebedürftigkeit ist kein reines Altersthema und längst kein Randrisiko. Und die gesetzliche Pflegeversicherung ist von Anfang an als Teilkasko angelegt: Sie deckt einen Teil der Kosten, nie alles.
Die Zahlen sind eindeutig: Ein Pflegeheimplatz kostet die Bewohner 2026 im bundesweiten Schnitt rund 3.245 € Eigenanteil — pro Monat, im ersten Jahr, nach Abzug aller Leistungen der Pflegekasse. Diese Lücke zahlen Sie selbst: erst aus der Rente, dann aus dem Ersparten, und wenn das aufgebraucht ist, springt das Sozialamt ein. Das Angesparte, die eigene Immobilie, im Zweifel auch das Vermögen des Ehepartners — alles steht im Feuer.
Wie die gesetzliche Pflegeversicherung leistet
Seit 1995 ist die Pflegeversicherung Pflicht. Eingestuft wird in fünf Pflegegrade (seit 2017; die früheren „Pflegestufen“ gibt es nicht mehr). Je nach Grad und Pflegeform zahlt die Kasse feste Beträge — bei häuslicher Pflege etwa als Pflegegeld (Pflegegrad 2 bis 5: 347 bis 990 € monatlich) oder als Pflegesachleistung über einen Pflegedienst. Im Heim übernimmt sie einen Zuschuss zu den Pflegekosten, der den Eigenanteil aber bei Weitem nicht deckt. Die Differenz bleibt an Ihnen hängen.
Die drei Wege der privaten Vorsorge
Drei Formen schließen die Lücke — mit jeweils eigener Logik:
- Pflegetagegeldversicherung — die beliebteste Form. Sie zahlt einen festen Tagessatz, unabhängig von den tatsächlichen Kosten und frei verwendbar. Flexibel, modular aufgebaut und oft mit wenigen oder ganz ohne Gesundheitsfragen — dadurch auch bei Vorerkrankungen interessant.
- Pflegekostenversicherung — sie übernimmt die nach der Pflichtversicherung verbleibenden Kosten gegen Rechnungsnachweis, bis zu 100 % der ungedeckten Pflegekosten.
- Pflegerentenversicherung — sie zahlt eine feste monatliche Rente, deren Höhe je Pflegegrad frei wählbar ist; Beitragspausen sind möglich. Sie wird als Lebensversicherung kalkuliert.
Pflege-Bahr — die staatliche Förderung
Seit 2013 fördert der Staat private Pflegevorsorge: Wer mindestens 10 € monatlich in einen förderfähigen Tarif einzahlt, erhält 5 € Zulage obendrauf — 60 € im Jahr. Das klingt attraktiv, ist aber eng begrenzt. Ob sich ein Pflege-Bahr-Tarif gegenüber einem frei kalkulierten Tarif lohnt, gehört im Einzelfall durchgerechnet.
Welcher Baustein zählt für Sie?
Die ehrliche Antwort: Das hängt von Ihrer Situation ab — Beruf, Einkommen, Familie, Vermögen und Gesundheit. Für nahezu jeden Erwerbstätigen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Anker. Ob Dread-Disease-, Unfall- oder Pflegevorsorge sinnvoll ergänzen, klären wir gemeinsam — ohne Verkaufsdruck, dafür mit Blick auf die Bedingungen, die im Ernstfall wirklich zählen.
FAQ
Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zum Leben?
In den meisten Fällen reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Die volle Erwerbsminderungsrente liegt bei Neuzugängen im Bundesdurchschnitt bei rund 1.000 Euro im Monat. Sie wird zudem nur gezahlt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kann – nicht im erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente stellt dagegen auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit ab: Verwiesen werden kann auf nahezu jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Einen gesetzlichen Berufsschutz gibt es für ab 1961 Geborene nicht mehr – die BU ist daher für die meisten der wirksamere Schutz der erlernten Tätigkeit.
Wovon hängt der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab?
Der Beitrag einer BU hängt vor allem vom ausgeübten Beruf, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, der gewünschten Rentenhöhe und der Laufzeit ab. Kaufmännische und akademische Berufe zahlen deutlich weniger als körperlich tätige. Wer jung und gesund abschließt, sichert sich nicht nur günstigere Beiträge, sondern auch eine leichtere Annahme – mit zunehmendem Alter und bei Vorerkrankungen wird der Abschluss teurer oder ganz unmöglich.
Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wegen des Berufs oder von Vorerkrankungen nicht abschließbar ist. Sie zahlt, wenn definierte körperliche Grundfähigkeiten verloren gehen – etwa Sehen, Hören, Gehen, Stehen oder der Gebrauch der Hände. Für handwerkliche und körperlich tätige Berufe ist sie oft die realistischere und bezahlbare Absicherung, deckt aber nicht jede Ursache einer Arbeitsunfähigkeit ab wie die BU.
Wie sichern sich Beamte gegen Dienstunfähigkeit ab?
Beamte benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Eine normale BU greift nicht automatisch, wenn ein Beamter vom Dienstherrn amtsärztlich in den Ruhestand versetzt wird. Nur eine spezielle DU-Klausel stellt sicher, dass die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Leistungsfall anerkannt wird. Auf die genaue Formulierung der Klausel kommt es dabei entscheidend an.
Wann sollte ich meine Arbeitskraft absichern?
So früh wie möglich – idealerweise zu Beginn des Berufslebens oder bereits während der Ausbildung. Je jünger und gesünder man ist, desto günstiger ist der Beitrag und desto leichter die Gesundheitsprüfung. Mit jedem Jahr und jeder hinzukommenden Diagnose steigt das Risiko von Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung. Die Arbeitskraft ist für die meisten Menschen das wertvollste Vermögen – ihr Ausfall trifft härter als jeder Sachschaden.
Was passiert, wenn ich beim Abschluss eine Vorerkrankung nicht angebe?
Wer bei den Gesundheitsfragen Vorerkrankungen verschweigt, riskiert im Leistungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherer dürfen bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG) vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Alle Gesundheitsfragen sollten deshalb vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden – im Zweifel mit fachkundiger Unterstützung und Einsicht in die eigenen Unterlagen.
