Beim Krankentagegeld ist die Steuerfrage schnell beantwortet: Sowohl das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse als auch das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Trotzdem führt nur eine der beiden Leistungen zu einer höheren Steuerlast. Der Grund heißt Progressionsvorbehalt – und er trifft ausschließlich das gesetzliche Krankengeld.
Wer längere Zeit arbeitsunfähig ist, merkt das oft erst ein Jahr später im Steuerbescheid. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied, ordnet ihn in Zahlen ein und benennt auch die Punkte, die für das private Krankentagegeld nicht sprechen.
Beide Leistungen sind steuerfrei – nur eine erhöht den Steuersatz
Der entscheidende Satz steht in § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b EStG. Dort ist geregelt, welche steuerfreien Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist dort ausdrücklich genannt.
Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung steht nicht in dieser Aufzählung. Die Einkommensteuer-Richtlinien stellen das noch einmal klar (R 32b Abs. 1 Satz 3 EStR). Die Folge: Es ist steuerfrei, progressionsfrei und muss in der Steuererklärung gar nicht erst angegeben werden.
Das gilt unabhängig davon, ob du privat vollversichert bist oder gesetzlich versichert mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Maßgeblich ist nicht dein Versichertenstatus, sondern die Frage, wer die Leistung auszahlt.
Was der Progressionsvorbehalt konkret bewirkt
Der Mechanismus wird in drei Schritten gerechnet:
- Das Finanzamt addiert das Krankengeld rechnerisch zu deinem zu versteuernden Einkommen.
- Aus dieser höheren Summe wird ein Steuersatz ermittelt.
- Dieser erhöhte Steuersatz wird anschließend auf dein tatsächliches – niedrigeres – zu versteuerndes Einkommen angewendet.
Auf das Krankengeld selbst zahlst du also keine Steuer. Auf alles andere, was du im selben Jahr verdient hast, zahlst du mehr. Genau das erzeugt den Effekt, der in der Beratung regelmäßig für Irritation sorgt: weniger Einkommen, höherer Steuersatz.
Dazu kommt eine formale Folge. Wer im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bezieht, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Bei privatem Krankentagegeld entsteht diese Pflicht nicht.
Ist die Ungleichbehandlung überhaupt haltbar?
Die Frage wurde gerichtlich geklärt. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13. November 2014 (Az. III R 36/13) entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung von gesetzlichem Krankengeld und privatem Krankentagegeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist – auch nach Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung.
Das ist wichtig für die Einordnung: Es handelt sich nicht um eine Grauzone oder ein Schlupfloch, das jederzeit geschlossen werden könnte, sondern um gefestigte Rechtsprechung zur geltenden Gesetzeslage.
Der zweite Unterschied: die Höhe der Leistung
Der Steuereffekt ist nur die eine Hälfte. Die andere ist die Deckelung des gesetzlichen Krankengelds.
Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Berechnet wird es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung, die 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat liegt. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von 135,63 Euro pro Kalendertag, also rund 4.069 Euro brutto im Monat.
Davon gehen noch die Versichertenanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – zusammen rund 12,4 Prozent. Beiträge zur Krankenversicherung werden während des Krankengeldbezugs nicht einbehalten. Auf dem Konto landen damit maximal etwa 118 Euro pro Tag oder rund 3.560 Euro im Monat.
Wer 9.000 Euro brutto verdient, hat also nicht eine kleine Lücke, sondern eine Halbierung des Einkommens – und obendrauf einen erhöhten Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen.
Gegenüberstellung
| Kriterium | Gesetzliches Krankengeld | Privates Krankentagegeld |
|---|---|---|
| Steuerpflicht | steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG) | steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG) |
| Progressionsvorbehalt | ja (§ 32b EStG) | nein (R 32b Abs. 1 S. 3 EStR) |
| Angabe in der Steuererklärung | erforderlich, Meldung durch die Kasse | nicht erforderlich |
| Höhe | 70 % Brutto, max. 90 % Netto | frei vereinbarter Tagessatz |
| Obergrenze 2026 | 135,63 € pro Tag (brutto) | keine gesetzliche Obergrenze, gebunden ans Nettoeinkommen |
| Weitere Abzüge | RV-, ALV-, PV-Beiträge | keine |
| Beginn | in der Regel ab dem 43. Tag | ab der vereinbarten Karenzzeit |
| Bezugsdauer | max. 78 Wochen je Krankheit in 3 Jahren | bis Arbeitsfähigkeit, längstens nach Bedingungen |
Was das für Selbstständige und leitende Angestellte bedeutet
Für Angestellte greift zunächst die Entgeltfortzahlung: sechs Wochen volles Gehalt. Ab dem 43. Tag übernimmt die Kasse mit den beschriebenen Einschränkungen.
Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige ist der Krankengeldanspruch nicht automatisch enthalten. Er entsteht nur, wenn eine entsprechende Wahlerklärung abgegeben und der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes gezahlt wird – und auch dann in der Regel erst ab dem 43. Tag. Ohne diese Erklärung besteht sechs Wochen lang gar kein Ersatz für das ausgefallene Einkommen.
Genau hier entsteht die Lücke, die sich in der Praxis am teuersten auswirkt: Die ersten sechs Wochen überbrücken die meisten aus Rücklagen. Ab Woche sieben wird es zur Rechenaufgabe – und die stellt sich niemand gern zum ersten Mal, während er krank ist.
Wenn du wissen willst, wie lange dein Einkommen einen längeren Ausfall trägt, buche ein kostenloses Erstgespräch.
Drei Punkte, die gegen eine unkritische Betrachtung sprechen
Der Steuervorteil ist real. Er ist aber nicht das einzige Kriterium, und ich halte es für unseriös, ihn isoliert zu verkaufen. Drei Einschränkungen gehören dazu:
Die Beiträge sind steuerlich meist wirkungslos. Beiträge zu einer Krankentagegeldversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Deren Höchstbeträge sind bei den meisten Menschen bereits durch die Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Der Vorteil liegt also auf der Leistungsseite, nicht auf der Beitragsseite.
Krankentagegeld ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach den Musterbedingungen (§ 15 MB/KT) endet das Versicherungsverhältnis mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Manche Tarife entschärfen das durch Übergangsleistungen oder Verlängerungsoptionen – prüfen muss man es in jedem Fall. Krankentagegeld deckt den vorübergehenden Ausfall, nicht den dauerhaften.
Der Tagessatz ist an das Nettoeinkommen gebunden. Nach § 4 MB/KT darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Leistungen das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Sinkt das Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer den Tagessatz herabsetzen. Wer den Vertrag nach einem guten Jahr abschließt und danach schwächere Jahre hat, sollte das kennen.
Häufige Fragen
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig? Nein. Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Gesetzliches Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Warum steht im Steuerbescheid eine Nachzahlung, obwohl ich krank war? Weil das bezogene Krankengeld den Steuersatz für den Teil des Jahres angehoben hat, in dem du regulär verdient hast. Das Krankengeld selbst bleibt unversteuert, alles andere wird mit einem höheren Satz belastet. Die Krankenkasse meldet die Beträge elektronisch an das Finanzamt.
Gilt der Steuervorteil auch für gesetzlich Versicherte? Ja. Entscheidend ist nicht der Versichertenstatus, sondern der Auszahler. Wer gesetzlich versichert ist und zusätzlich eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung abgeschlossen hat, erhält diese Leistung ebenfalls steuerfrei und progressionsfrei.
Wie hoch ist das gesetzliche Krankengeld maximal? 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 Euro pro Kalendertag brutto, also rund 4.069 Euro im Monat. Nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben etwa 118 Euro pro Tag. Diesen Höchstbetrag erreicht nur, wer mindestens an der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Ab wann zahlt die private Krankentagegeldversicherung? Ab der vereinbarten Karenzzeit. Üblich sind 22, 43 oder 92 Tage. Angestellte wählen häufig den 43. Tag im Anschluss an die sechswöchige Entgeltfortzahlung. Selbstständige ohne Entgeltfortzahlung wählen in der Regel eine kürzere Karenzzeit.
Nächster Schritt
Ob und in welcher Höhe ein privates Krankentagegeld für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Status, deinen Rücklagen und deiner bestehenden Absicherung ab. Das lässt sich in einem Gespräch schnell eingrenzen.
Kostenloses Erstgespräch buchen
Aktualisiert am 5. August 2026 · Timo Lüpke, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Holsteiner Finanzkonzepte, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel · Seit 2005 in der Beratung. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information, ersetzt keine individuelle Beratung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Wirkung im Einzelfall gehört in die Hand eines Steuerberaters. Rechtsstand: August 2026.
