Berufsständische Versorgungswerke: Einzahler und Rentner bemängeln Transparenz

Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Steuerberater: Wer einen kammerfähigen freien Beruf ausübt, verpflichtet sich, in die Pflichtversicherung der berufsständischen Versorgungswerke einzuzahlen. Als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Selbstständige nur ausnahmsweise in die Versicherungspflicht einbezieht, dient die Mitgliedschaft und Beitragspflicht in der berufsständischen Versorgung der Altersvorsorge. Doch genau wie bei der gesetzlichen Rente gilt auch hier, dass immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentner fallen. Wer der oben genannten Berufsgruppe angehört, sollte sich daher die Wichtigkeit der privaten, zusätzlichen Vorsorge vor Augen führen, denn möglicherweise fallen die Rentenzahlungen später geringer aus als angenommen.

Der Grund für diese Unsicherheit sind in erster Linie die Kapitalmärkte. Die berufsständischen Versorgungswerke investieren Geld, wobei festverzinsliche Papiere ein wichtiger Bestandteil des Portfolios sind. Für diese sind die Renditen jedoch erheblich gesunken. Zudem wird die Gesellschaft immer älter. So müssen die Jungen für die Alten mitbezahlen – ein Phänomen, was sich bei den berufsständischen Versorgungswerken genauso wiederfindet wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch was passiert, wenn ein Versorgungswerk nicht mehr so viel Rendite erwirtschaftet wie nötig? Zunächst werden wohl die eigenen Reserven in Anspruch genommen sowie Rentenerhöhungen gemindert. Reicht das nicht aus, so könnten die Aussichten auf künftige Renten gekürzt oder der Beginn der Rentenzahlungen nach hinten verschoben werden.

Versicherungsnehmer beklagen die unzureichende Transparenz, denn wie genau die Berechnungen der berufsständischen Versorgungswerke im Detail aussehen, wird nicht offen dargelegt. So klingt ein Rechnungszins von vier Prozent zunächst beeindruckend. Betrachtet man den Sachverhalt jedoch etwas genauer, so wird klar, dass lediglich Einzahlungen und Renten auf diesem Wert basieren. Fällt die Rendite der Kapitalanlage nun geringer aus, so muss nachjustiert werden. Anders verhält es sich bei privaten Versicherungen. Hier ist der Rechnungszins garantiert und man erhält als Versicherungsnehmer darüber hinaus einen genauen Einblick in die Konditionen.

Versicherungsnehmer sollten sich trotz Pflichtversicherung demnach nicht in allzu großer Sicherheit wiegen, denn was am Ende tatsächlich übrigbleibt, ist in erster Linie von der Rendite der Kapitalanlagen abhängig.

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