Berufsständische Versorgungswerke: Einzahler und Rentner bemängeln Transparenz

Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Steuerberater: Wer einen kammerfähigen freien Beruf ausübt, verpflichtet sich, in die Pflichtversicherung der berufsständischen Versorgungswerke einzuzahlen. Als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung, die…

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