Arbeitskraft absichern: Was in den drei Phasen wirklich zahlt

Wer seine Arbeitskraft absichern will, muss drei Phasen getrennt betrachten: die ersten sechs Wochen, die Zeit danach bis maximal anderthalb Jahre – und den Fall, dass es dauerhaft bleibt. Für jede Phase gibt es eine andere Leistung, eine andere Rechtsgrundlage und eine andere Lücke. Der entscheidende Punkt für leitende Angestellte, Selbstständige und Freiberufler: Die gesetzliche Absicherung ist keine Prozentzahl deines Einkommens. Sie ist ein Festbetrag, und der endet an der Beitragsbemessungsgrenze.

Das heißt: Je mehr du verdienst, desto kleiner wird der Anteil deines Einkommens, den die Sozialversicherung im Ernstfall ersetzt. Nicht relativ ein bisschen kleiner – dramatisch kleiner.

Warum die Beitragsbemessungsgrenze die entscheidende Zahl ist

Alle Rechengrößen 2026 auf einen Blick:

GrenzeWert 2026 (jährlich)Wert 2026 (monatlich)Wofür sie gilt
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung69.750 €5.812,50 €Höhe des Krankengeldes
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)77.400 €6.450 €Wechseloption in die PKV
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung101.400 €8.450 €Höhe der Erwerbsminderungsrente

Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026.

Über diesen Grenzen zahlst du keine Beiträge mehr – und erwirbst auch keine Ansprüche mehr. Das ist systemlogisch korrekt und im Alltag völlig unauffällig. Im Leistungsfall wird daraus eine Lücke, die niemand kalkuliert hat.

Phase 1: Die ersten sechs Wochen

Angestellte

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung, 100 Prozent des Arbeitsentgelts, geregelt in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Voraussetzung ist ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens vier Wochen. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum erneut.

In dieser Phase gibt es für Angestellte praktisch keine Lücke. Wer nur bis hierhin denkt, hat das Thema aber nicht verstanden – die Absicherungsfrage beginnt am Tag 43.

Selbstständige und Freiberufler

Hier gibt es Phase 1 nicht. Ab dem ersten Tag ohne Leistungsfähigkeit fehlt Einkommen, während die Fixkosten weiterlaufen: Miete, Personal, Leasing, Beiträge, private Lebenshaltung. Wer als Selbstständiger vier Wochen ausfällt, hat kein Absicherungsproblem, sondern ein Liquiditätsproblem.

Das lässt sich lösen – über Krankentagegeld mit kurzer Karenzzeit, in vielen Konstellationen ergänzt um eine Betriebsunterbrechungs- oder Praxisausfallversicherung für die betrieblichen Fixkosten. Beides sind unterschiedliche Verträge mit unterschiedlichem Zweck. Krankentagegeld ersetzt dein privates Einkommen, nicht die Kosten deines Betriebs.

Phase 2: Ab Woche 7 – Krankengeld oder Krankentagegeld

Das ist die Phase, in der die Beitragsbemessungsgrenze zum ersten Mal richtig zuschlägt.

Gesetzlich versichert: der Deckel bei 135,63 Euro am Tag

Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 SGB V). Berechnungsgrundlage ist aber nur das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Daraus ergibt sich 2026 ein Höchstkrankengeld von 135,63 Euro je Kalendertag brutto – rund 4.069 Euro im Monat.

Und das ist noch nicht der Auszahlbetrag: Vom Brutto-Krankengeld gehen die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, in Summe rund 12,4 Prozent. Was ankommt, sind rund 118,81 Euro am Tag oder etwa 3.564 Euro im Monat. Wer keine Kinder hat, liegt wegen des Pflegeversicherungszuschlags noch etwas darunter.

Was das in Quoten bedeutet:

Monatliches BruttoentgeltMax. Krankengeld bruttoErsetzter Anteil des Bruttos
5.812,50 € (= BBG)ca. 4.069 €ca. 70 %
8.000 €ca. 4.069 €ca. 51 %
12.000 €ca. 4.069 €ca. 34 %
18.000 €ca. 4.069 €ca. 23 %

Der Betrag in der mittleren Spalte ändert sich nicht mehr. Nur die Quote fällt. Zur Einordnung: Bei mittleren Einkommen greift meist nicht der Höchstbetrag, sondern die 90-Prozent-Netto-Grenze – der jeweils niedrigere Wert gilt.

Die Bezugsdauer ist begrenzt: 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung (§ 48 SGB V), gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit. Es bleiben also faktisch 72 Wochen Krankengeld. Danach folgt die Aussteuerung – und ab da kommt aus der Krankenversicherung nichts mehr.

Steuerlich ist Krankengeld nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr.

Privat versichert: Krankengeld gibt es nicht

Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient und in die PKV gewechselt ist, hat gar keinen Krankengeldanspruch. Die Lücke wird nicht kleiner – sie ist vollständig. Ohne vereinbartes Krankentagegeld steht ab Tag 43 exakt null Euro Einkommensersatz zur Verfügung.

Das ist bei leitenden Angestellten der häufigste blinde Fleck, den ich sehe. Der PKV-Wechsel wird sorgfältig gerechnet, das Krankentagegeld wird als Nebensache mitgenommen – oder gar nicht.

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Hauptberuflich Selbstständige haben in der GKV standardmäßig keinen Krankengeldanspruch. Sie müssen ihn aktiv wählen (§ 44 Abs. 2 SGB V) und zahlen dann den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes. Der Anspruch beginnt in dieser Variante erst ab dem 43. Tag. Wer die Lücke davor schließen will, braucht entweder einen Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V oder ein privates Krankentagegeld.

Der Fehler, der beim Krankentagegeld am häufigsten passiert

Die vereinbarte Tagessumme passt zum Einkommen bei Vertragsabschluss – aber nicht mehr zum Einkommen zehn Jahre später. Nach § 192 Abs. 5 VVG darf das Krankentagegeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen; sinkt das Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer die Leistung herabsetzen. Umgekehrt gibt es aber keinen Automatismus nach oben.

Wer sein Einkommen deutlich gesteigert hat und den Krankentagegeldsatz nie angepasst hat, ist im Leistungsfall auf dem Stand von damals abgesichert. Prüfen lässt sich das in fünf Minuten. Bemerkt wird es meistens erst nach acht Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Phase 3: Wenn es dauerhaft bleibt

Was die gesetzliche Rentenversicherung leistet – und was nicht

Es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Seit 2001 gibt es nur noch die zweistufige Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI:

  • Volle Erwerbsminderung: Du kannst weniger als drei Stunden täglich arbeiten.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Du kannst zwischen drei und unter sechs Stunden täglich arbeiten. Die Rente beträgt dann die Hälfte.

Der Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht dein Beruf. Ein Chirurg, der wegen eines Handtremors nicht mehr operieren kann, aber sechs Stunden am Tag Bürotätigkeiten verrichten könnte, bekommt keine Erwerbsminderungsrente. Einen Berufsschutz kennt § 240 SGB VI nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene.

Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: fünf Jahre allgemeine Wartezeit und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Für Selbstständige ohne Versicherungspflicht ist das die eigentliche Nachricht: Der Anspruch verfällt. Wer sich selbstständig macht und keine Beiträge mehr zahlt, verliert die Erwerbsminderungsrente nach wenigen Jahren komplett – unabhängig davon, wie lange er vorher eingezahlt hat.

Die Höhe: auch hier ein Deckel

Entgeltpunkte erwirbst du nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze bei 101.400 Euro. Ein Jahr an oder über der Grenze bringt dir damit maximal rund 1,95 Entgeltpunkte – das ist der Höchstwert, egal ob du 101.400 oder 400.000 Euro verdient hast. Bei einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (seit 1. Juli 2026) entspricht ein solches Jahr rund 83 Euro Monatsrente.

Eine Modellrechnung für den günstigsten realistischen Fall: Berufseintritt mit 25, durchgehend an der Beitragsbemessungsgrenze verdient, volle Erwerbsminderung mit 50, Rentenbeginn 2026. Die Zurechnungszeit läuft nach § 253a SGB VI bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten, es fällt der maximale Abschlag von 10,8 Prozent an (§ 77 SGB VI). Ergebnis: rund 3.050 Euro brutto volle Erwerbsminderungsrente.

Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und bei Rentenbeginn 2026 sind 86 Prozent steuerpflichtig. Wer 15.000 Euro brutto im Monat verdient hat, bekommt im besten Fall etwa ein Fünftel davon ersetzt – brutto gerechnet. Das ist eine Modellrechnung, keine Auskunft über deinen Fall; verbindlich ist ausschließlich deine Renteninformation.

Der Realwert liegt deutlich niedriger. Nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 lag der durchschnittliche Zahlbetrag der 171.000 neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten des Jahres 2024 bei 1.041 Euro im Monat.

Freiberufler im Versorgungswerk

Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Apotheker sind über ihr Versorgungswerk abgesichert – aber unter deutlich strengeren Bedingungen als in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Satzungen setzen für die Berufsunfähigkeitsrente in der Regel die vollständige Aufgabe der beruflichen Tätigkeit voraus, häufig verbunden mit der Rückgabe der Zulassung. Eine teilweise Einschränkung von 50 Prozent, die in einer privaten BU zur vollen Leistung führt, löst dort typischerweise gar nichts aus.

Wer im Versorgungswerk ist und denkt, damit sei die Arbeitskraft abgesichert, sollte einmal die eigene Satzung lesen. Die Leistungsvoraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Werken erheblich.

Die Übergabestelle, an der es am häufigsten bricht

Die gefährlichste Lücke liegt nicht in einer der drei Phasen, sondern zwischen Phase 2 und Phase 3.

Krankentagegeld endet nach vielen Bedingungswerken (§ 15 MB/KT) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit – dort meist definiert als voraussichtlich dauerndes Unvermögen, den Beruf auszuüben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen bereits bei einer Beeinträchtigung von 50 Prozent mit einer Prognose von sechs Monaten. Das sind zwei verschiedene Definitionen, und sie greifen nicht ineinander.

Praktisch heißt das: Der Krankentagegeldversicherer kann die Zahlung einstellen, weil er Berufsunfähigkeit annimmt, während der BU-Versicherer noch prüft oder ablehnt. In dieser Zeit fließt gar nichts. Moderne Krankentagegeldtarife enthalten dafür eine Übergangsregelung – etwa eine Fortzahlung für drei Monate nach Feststellung der Berufsunfähigkeit. Ältere Verträge haben sie oft nicht.

Beim gesetzlichen Krankengeld gilt Vergleichbares: Nach 78 Wochen ist ausgesteuert. Ein Erwerbsminderungsrentenantrag braucht regelmäßig Monate. Ohne private Absicherung ist diese Zeit ungedeckt.

Was in der privaten Absicherung zur Verfügung steht

Bevor über Produkte gesprochen wird, lohnt ein Blick auf die Ursachen. Nach dem M&M Rating Berufsunfähigkeit 2026 (Datenstand 2025) verteilen sich die Auslöser so:

UrsacheAnteil
Psychische Erkrankungen32,34 %
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates17,61 %
Krebs und andere bösartige Geschwülste16,30 %
Sonstige Erkrankungen13,84 %
Sonstige Nervenkrankheiten6,98 %
Unfälle6,85 %
Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems6,08 %

Diese Verteilung entscheidet darüber, welche Produktart überhaupt trägt.

Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Maßstab ist der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (§ 172 Abs. 2 VVG), marktüblich bei einer Beeinträchtigung von 50 Prozent und einer Prognose von sechs Monaten. Sie deckt alle Ursachen ab, auch psychische Erkrankungen. Das macht sie zur einzigen Lösung, die dem Risikoprofil vollständig entspricht – und erklärt gleichzeitig den Preis und die Gesundheitsprüfung.

Grundfähigkeitsversicherung. Leistet bei Verlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Stehen, Sehen, Hören, Sprechen, Handgebrauch oder Autofahren. Kein Berufsbezug, dadurch günstiger und mit einfacherer Annahme. Die unbequeme Wahrheit: Psychische Erkrankungen sind hier praktisch nicht gedeckt. Damit fällt die häufigste Ursache heraus. Als Ergänzung sinnvoll, als vollwertiger BU-Ersatz nur dann, wenn eine BU nicht erreichbar ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Orientiert sich an der Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben. Deutlich strengere Hürde als die BU, dafür oft dort verfügbar, wo eine BU wegen Beruf oder Vorerkrankungen ausscheidet.

Schwere-Krankheiten-Vorsorge (Dread Disease). Zahlt eine einmalige Kapitalleistung bei definierten Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Multiple Sklerose. Kein Einkommensersatz, sondern Liquidität für Umbau, Behandlung, Auszeit oder Betriebsübergabe.

Unfallversicherung. Deckt 6,85 Prozent der Ursachen ab. Als Baustein sinnvoll, als Arbeitskraftabsicherung untauglich.

Berufsunfähigkeitsschutz über die betriebliche Altersversorgung. Bei leitenden Angestellten häufig vorhanden, oft mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Zwei Punkte, die dabei regelmäßig übersehen werden: Die Leistung ist nach § 22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig und in der Regel beitragspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung – aus einer Bruttorente wird deutlich weniger als gedacht. Und beim Arbeitgeberwechsel ist die Mitnahme oft nicht konfliktfrei. Ein Gruppenvertrag ersetzt keine eigene Police, er ergänzt sie.

Wie hoch die Absicherung angesetzt werden sollte

Als Orientierung: Krankentagegeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens pro Kalendertag – mehr ist nach § 192 Abs. 5 VVG nicht zulässig. BU-Rente in Höhe von etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens, weil im Leistungsfall Beiträge weiterlaufen und die Rente je nach Vertragsart besteuert wird.

Zwei Punkte, die über die Jahre wichtiger sind als die Startsumme:

  • Nachversicherungsgarantien. Sie erlauben es, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – bei Gehaltssprung, Beförderung, Heirat, Geburt, Immobilienfinanzierung oder Aufnahme einer Selbstständigkeit. Wer sie nicht nutzt, sichert mit 50 das Einkommen von 32 ab.
  • Leistungsdynamik. Eine BU-Rente, die 20 Jahre lang nominal gleich bleibt, verliert real erheblich an Wert.

Die vier Fehler, die mir am häufigsten begegnen

  1. Nur Phase 3 abgesichert. BU-Vertrag vorhanden, Krankentagegeld nicht. Die Lücke ab Tag 43 bleibt offen – und Arbeitsunfähigkeit unter 50 Prozent Beeinträchtigung oder ohne Dauerprognose fällt gar nicht in die BU.
  2. Absicherung nie angepasst. Einkommen verdreifacht, Absicherung unverändert. Nachversicherungsgarantien sind meist an Fristen und Anlässe gebunden und verfallen.
  3. Gruppenvertrag für ausreichend gehalten. Der Schutz über den Arbeitgeber endet mit dem Arbeitsverhältnis oder wird beim Wechsel zum Problem – meistens genau dann, wenn eine neue Gesundheitsprüfung ungünstig ausfällt.
  4. Gesundheitsfragen unsauber beantwortet. Der häufigste Grund, warum ein Vertrag im Leistungsfall angefochten wird, ist nicht das Bedingungswerk, sondern die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach §§ 19 ff. VVG. Eine saubere Antragsaufnahme dauert Stunden, nicht Minuten.

Wenn du wissen willst, wo in deinen drei Phasen die Lücke sitzt, buche ein kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld? Bei derselben Erkrankung längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 SGB V). Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden angerechnet, es bleiben also rund 72 Wochen Krankengeld. Danach folgt die Aussteuerung – aus der Krankenversicherung kommt dann keine Lohnersatzleistung mehr.

Wie hoch ist das Krankengeld maximal? 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 Euro je Kalendertag brutto, also rund 4.069 Euro im Monat. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 Euro monatlich. Nach Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben rund 118,81 Euro am Tag.

Bekomme ich Krankengeld, wenn ich privat krankenversichert bin? Nein. Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden ist, hat keinen Krankengeldanspruch. Der Einkommensersatz ab dem Ende der Entgeltfortzahlung muss über ein privates Krankentagegeld vereinbart werden. Ohne diese Vereinbarung entsteht ab Tag 43 eine vollständige Lücke.

Ersetzt die Erwerbsminderungsrente eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Nein. Sie stellt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ab, nicht auf deinen Beruf (§ 43 SGB VI). Einen Berufsschutz gibt es nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Der durchschnittliche Zahlbetrag der 2024 neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten lag bei 1.041 Euro monatlich.

Reicht eine Grundfähigkeitsversicherung statt einer BU? In den meisten Fällen nicht. Psychische Erkrankungen sind mit 32,34 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, werden von Grundfähigkeitstarifen aber praktisch nicht abgedeckt. Als Ergänzung oder als Lösung für Berufe und Vorerkrankungen, bei denen keine BU zustande kommt, ist sie sinnvoll.

Was passiert mit meiner Absicherung, wenn ich mich selbstständig mache? Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verfällt: Erforderlich sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Wer als Selbstständiger nicht mehr einzahlt, verliert den Anspruch nach wenigen Jahren – unabhängig von der bisherigen Beitragsdauer.


Die beste Absicherung bekommst du nicht automatisch. Du musst sie dir sichern – solange du noch gesund bist. Wenn du deine bestehenden Verträge auf die drei Phasen prüfen lassen willst, buche ein kostenloses Erstgespräch.

Aktualisiert am 31.08.2026 · Timo Lüpke, unabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Holsteiner Finanzkonzepte, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel · Alle Rechengrößen mit Stand 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung, keine Rechts- und keine Steuerberatung.