Die PKV für Beamte ist in den meisten Fällen die wirtschaftlichere Wahl – laut PKV-Verband sind rund 93 % der Beamtinnen und Beamten privat krankenversichert. Der Grund ist die Beihilfe: Dein Dienstherr trägt einen festen Prozentsatz deiner Krankheitskosten, du versicherst nur den Rest. Trotzdem halten sich einige Irrtümer hartnäckig. Und in Schleswig-Holstein gelten Regeln, die bundesweite Ratgeber oft übergehen.
Irrtum 1: „Die GKV ist für Beamte die günstigere Wahl“
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du als Beamter den Beitrag allein – einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. 2026 liegt der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung bei rund 1.017 € im Monat (Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € × 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %), die Pflegeversicherung nicht eingerechnet.
In der PKV versicherst du dagegen nur die Restkosten, die die Beihilfe nicht trägt – als aktiver Beamter ohne oder mit einem Kind 50 %. Dein Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang, nicht nach deinem Einkommen.
Einige Bundesländer zahlen inzwischen eine pauschale Beihilfe, also einen Zuschuss von 50 % zum GKV-Beitrag. Schleswig-Holstein bietet das nicht als freie Wahl an. Seit 2024 gibt es hier einen Zuschuss zur freiwilligen GKV nach § 80a LBG SH – aber nur unter engen Voraussetzungen:
- wenn ein Wechsel in die PKV im Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist,
- für Beamte auf Zeit und auf Widerruf,
- für Beamte, die aus einem Land mit pauschaler Beihilfe nach Schleswig-Holstein versetzt werden.
Wer den Zuschuss nutzt, kann später nicht mehr ins Modell Beihilfe plus PKV wechseln. Einzige Ausnahme: Beamte auf Widerruf entscheiden beim Übergang ins Beamtenverhältnis auf Probe neu.
Irrtum 2: „Mit der Entscheidung kann ich mir Zeit lassen“
Die wichtigsten Weichen stellst du in den ersten Monaten nach der Verbeamtung:
- Öffnungsaktion: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Berufung ins Beamtenverhältnis beim Versicherer eingehen. Für beihilfeberechtigte Angehörige läuft die Frist ab Beginn ihrer Beihilfeberechtigung.
- Anwärtertarife: Im Vorbereitungsdienst gibt es günstige Ausbildungstarife ohne Alterungsrückstellung. Achte darauf, dass die spätere Umstellung in den regulären Beihilfetarif ohne erneute Gesundheitsprüfung vertraglich zugesichert ist.
- GKV-Zuschuss in Schleswig-Holstein: Die Entscheidung dafür bindet dich dauerhaft (siehe Irrtum 1).
Wer abwartet, verliert nicht sofort Geld – aber Optionen, die nicht wiederkommen.
Irrtum 3: „Mit Vorerkrankungen bleibt mir nur die GKV“
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler privater Krankenversicherer. Innerhalb der Frist gilt: keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %.
Die Kehrseite: Aufgenommen wirst du nur in einen beihilfekonformen Grundschutz. Ergänzende Bausteine – etwa für stationäre Wahlleistungen oder höherwertigen Zahnersatz – gehören in der Regel nicht dazu. Bei einem späteren Wechsel des Versicherers greift die Öffnungsaktion nicht erneut.
Deshalb gilt diese Reihenfolge: erst anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern, dann – nur wenn nötig – die Öffnungsaktion. Beides muss in die Sechs-Monats-Frist passen.
Irrtum 4: „Beihilfe plus Restkostentarif – dann ist alles abgedeckt“
Die Beihilfe erstattet nur, was ihre Verordnung als beihilfefähig anerkennt. Der Restkostentarif schließt die prozentuale Lücke, nicht die inhaltlichen Lücken der Beihilfe. In Schleswig-Holstein sind zwei Punkte besonders relevant:
- Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer – sind laut Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) nicht beihilfefähig. Wer sie will, braucht einen Tarif, der sie zu 100 % übernimmt.
- Selbstbehalt: Die Beihilfe kürzt jährlich einen Eigenanteil, dessen Höhe von der Besoldungsgruppe abhängt.
Ein Tarif, der für Bundesbeamte passt, kann für Landesbeamte in Schleswig-Holstein Lücken haben. Maßstab für die Tarifauswahl ist immer die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.
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Irrtum 5: „Im Alter wird die PKV unbezahlbar“
Richtig ist: PKV-Beiträge steigen nicht gleichmäßig, sondern in Sprüngen. Anpassen darf der Versicherer erst, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs dauerhaft von der Kalkulation abweichen; ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen (§ 203 Abs. 2 VVG, § 155 VAG). Zum 1. Januar 2026 stiegen die Beiträge laut PKV-Verband für rund 60 % der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 13 %.
Für Beamte wirken im Alter mehrere Mechanismen dagegen:
- Höherer Bemessungssatz: Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 %, auch in Schleswig-Holstein. Du versicherst dann nur noch 30 %. Beantragst du die Anpassung innerhalb von sechs Monaten, muss der Versicherer sie ohne Gesundheitsprüfung umsetzen (§ 199 Abs. 2 VVG).
- Alterungsrückstellungen: Ein Teil deines Beitrags wird in jungen Jahren für das Alter zurückgelegt. Branchenweit lagen die Rückstellungen Ende 2025 bei rund 357 Mrd. € (PKV-Verband).
- Gesetzlicher Zuschlag: Vom 21. bis zum 60. Lebensjahr zahlst du 10 % Zuschlag (§ 149 VAG). Die Mittel dienen ab 65 der Begrenzung von Beitragserhöhungen und ab 80 der Beitragssenkung (§ 150 VAG).
- Tarifwechselrecht: Nach § 204 VVG wechselst du innerhalb deines Versicherers in einen gleichartigen Tarif und behältst deine Alterungsrückstellung.
- Beitragsentlastungskomponente: Optional zahlst du heute mehr, damit dein Beitrag ab einem vereinbarten Alter um einen festen Betrag sinkt. Bei einem Versichererwechsel geht diese Rückstellung nicht mit.
Irrtum 6: „Für Familien lohnt sich die PKV nicht“
Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht – jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag. Dafür sind die Restkosten der Angehörigen klein, weil die Beihilfe hohe Sätze trägt. In Schleswig-Holstein gilt:
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern |
|---|---|---|
| Beamte, ohne oder mit 1 Kind | 50 % | 50 % |
| Beamte, ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Ehe- oder Lebenspartner | 70 % | 30 % |
| Ehe- oder Lebenspartner, ab 2 Kindern (allgemeine Aufwendungen) | 90 % | 10 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
| Kinder, ab 3 Kindern (allgemeine Aufwendungen) | 90 % | 10 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
Ehe- und Lebenspartner sind nur berücksichtigungsfähig, solange ihre Einkünfte eine Grenze nicht überschreiten (§ 80 Abs. 6 LBG SH). Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, legt ihr fest, wer den erhöhten Satz erhält – das lohnt einen Vergleich.
Wichtig: Die Sätze ändern sich, wenn Kinder aus dem Familienzuschlag fallen. Dann sinkt die Beihilfe, und dein Restkostentarif muss nach oben angepasst werden. Auch das geht innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer die Frist verpasst, riskiert eine Lücke
FAQ
Kann ich als Beamter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Solange du Beamter bist, bleibst du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Ein Rückweg entsteht meist erst, wenn du das Beamtenverhältnis verlässt: über eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €), ein Studium oder die Familienversicherung. Ab 55 ist der Weg weitgehend versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Wie lange habe ich für die Öffnungsaktion Zeit? Sechs Monate ab der erstmaligen Berufung ins Beamtenverhältnis – maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer. Für beihilfeberechtigte Angehörige beginnt die Frist mit ihrer Beihilfeberechtigung. Plane die Zeit für anonyme Risikovoranfragen mit ein, damit du nicht unter Druck in die Öffnungsaktion gehen musst.
Gibt es in Schleswig-Holstein die pauschale Beihilfe? Nicht als freie Wahl. Schleswig-Holstein zahlt seit 2024 einen Zuschuss von 50 % zur freiwilligen GKV nach § 80a LBG SH, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn die PKV im Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich wäre. Wer den Zuschuss nutzt, kann später in der Regel nicht mehr in die PKV mit Beihilfe wechseln.
Zahlt die Beihilfe in Schleswig-Holstein Chefarzt und Zweibettzimmer? Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig. Wenn dir Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer wichtig sind, muss dein privater Tarif diese Leistungen zu 100 % übernehmen. Das solltest du vor Vertragsschluss prüfen, denn ein späterer Einschluss erfordert in der Regel eine Gesundheitsprüfung.
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich in Pension gehe? Die Beihilfe steigt auf 70 %, du musst nur noch 30 % privat versichern. Beantragst du die Anpassung innerhalb von sechs Monaten, muss dein Versicherer den Tarif ohne Gesundheitsprüfung umstellen (§ 199 Abs. 2 VVG). Dadurch sinkt dein Beitrag in der Regel spürbar – trotz höheren Alters.
Welche Absicherung zu dir passt, hängt von Dienstherr, Familiensituation, Gesundheit und Laufbahn ab – eine Patentlösung gibt es nicht. Die Entscheidungen zu Beginn wirken aber über Jahrzehnte. Als Versicherungsmakler aus Kiel prüfe ich mit dir, welcher Weg für deine Konstellation trägt. Kostenloses Erstgespräch buchen
Aktualisiert am 30.09.2026 · Timo Lüpke, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Holsteiner Finanzkonzepte, Kiel · Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung, Rechts- oder Steuerberatung.
