Ob das Altersvorsorgedepot für dich sinnvoll ist, hängt nicht an deinem Geburtsjahr. Es hängt daran, wie weit dein heutiger Steuersatz von dem entfernt ist, den du im Ruhestand erwartest. Das ist die unbequeme Antwort auf eine Frage, die gerade fast überall falsch beantwortet wird – nämlich mit dem Satz: „Das lohnt sich vor allem für junge Sparer.“
Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat sie am 8. Mai 2026 ohne Änderungen passieren lassen. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot – und ab dann werden auch die Verkaufsgespräche geführt. Dieser Beitrag erklärt, worauf es dabei wirklich ankommt.
Was das Altersvorsorgedepot ist – kurz gefasst
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Altersvorsorge. Es löst die Riester-Rente im Neugeschäft ab: Ab 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Der zentrale Unterschied zu Riester ist der Wegfall der verpflichtenden Vollgarantie – dadurch ist eine deutlich höhere Aktienquote möglich.
Die Eckdaten:
Geförderter Eigenbeitrag: bis 1.800 Euro im Jahr
Zulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro – zusammen maximal 540 Euro
Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind
Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige
Mindesteigenbeitrag: 120 Euro im Jahr
Maximale Einzahlung: 6.840 Euro im Jahr
Wichtig: Gefördert wird nicht irgendein Depot, sondern nur ein nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierter Vertrag.
Neu ist auch der Kreis der Berechtigten. Bisher waren Selbstständige bei Riester in der Regel außen vor. Ab 2027 sind selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgeben, erstmals unmittelbar förderberechtigt – ebenso Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, also etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten. Für diese Gruppen ist das die eigentliche Neuigkeit an der Reform.
Der Mythos: „Je jünger, desto besser“
Diese Faustregel klingt plausibel. Lange Laufzeit, Zinseszins, also lohnt sich Förderung besonders für Zwanzigjährige – so das Argument. Es ist trotzdem falsch, und der Grund dafür ist mechanisch.
Der Aktuar Dr. Robert Bahnsen (DAV) hat die Fördermechanik am Gesetzestext durchgerechnet und die Ergebnisse im August 2026 bei Pfefferminzia veröffentlicht. Sein Befund: Der Vorteil des geförderten Vertrags gegenüber einem freien ETF-Depot schrumpft mit zunehmender Laufzeit. Bei sonst gleichen Annahmen fällt er von rund 29 Prozent bei zehn Beitragsjahren auf rund 16 Prozent bei fünfzig.
Der Mechanismus dahinter ist einfach, sobald man ihn einmal gesehen hat:
Die Förderung ist ein einmaliger Hebel auf jeden eingezahlten Euro. Sie wirkt genau einmal, im Jahr der Einzahlung, und ihre Höhe hängt an der Steuersatzdifferenz – nicht an der Laufzeit.
Der Kostennachteil des geförderten Mantels wirkt dagegen jedes Jahr. Ein zertifizierter Vertrag kostet mehr als ein schlankes ETF-Depot. Diese Differenz summiert sich über die Zeit und frisst den festen Fördervorteil nach und nach auf.
Zeit arbeitet im Vergleich zum freien Depot also gegen das geförderte Produkt, nicht für es.
Warum die Steuersatzdifferenz alles entscheidet
Das Altersvorsorgedepot funktioniert nachgelagert: Einzahlungen mindern heute dein zu versteuerndes Einkommen, die Auszahlung wird später voll versteuert. Der Gewinn entsteht dort, wo du heute einen hohen und im Ruhestand einen niedrigen Grenzsteuersatz hast.
Drei Beispiele aus der genannten Modellrechnung, jeweils mit 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr:
| Profil | Steuersatz heute / im Ruhestand | Beitragsjahre | Vorsprung gegenüber freiem Depot |
|---|---|---|---|
| Berufseinsteigerin, 24 Jahre | 28 % / 22 % | 43 | 4,7 % |
| Angestellter, 45 Jahre, zwei Kinder | 41 % / 28 % | 22 | 26,6 % |
| Selbstständige, 50 Jahre | 34 % / 30 % | 17 | 10,1 % |
Der 45-Jährige liegt trotz halber Laufzeit um ein Vielfaches vorn. Zwei Größen erklären das: Seine Steuersatzdifferenz beträgt 13 Punkte statt 6 – und zwei Kinderzulagen bringen 600 Euro im Jahr zusätzlich, unabhängig vom Steuersatz.
Die praktische Regel daraus: Liegen zwischen deinem heutigen und deinem erwarteten Grenzsteuersatz zehn Punkte oder mehr, spricht viel für den geförderten Vertrag. Liegen weniger als fünf Punkte dazwischen, wird es eng – dann entscheidet der Zeithorizont, und zwar zunehmend gegen den Vertrag.
Wenn du wissen willst, wo du in dieser Systematik stehst: Das lässt sich in einem kostenlosen Erstgespräch grob einordnen. Es braucht dafür im Wesentlichen zwei Zahlen.
Die 1.800-Euro-Linie
Oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr endet die Förderung. Der Vertrag nimmt zwar bis zu 6.840 Euro an – aber jeder Euro oberhalb der Fördergrenze trägt die höheren Produktkosten, ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen.
Die Konsequenz ist unbequem für alle, die eine einfache Antwort wollen: Die Frage lautet nicht „Altersvorsorgedepot oder freies Depot“, sondern wie du beides nebeneinander nutzt. 1.800 Euro in den geförderten Vertrag, jeden weiteren Sparbetrag ins freie Depot.
Besonders relevant bei dynamischer Sparrate. Wer seine Rate mit dem Gehalt steigen lässt – und das ist der Standardrat –, überschreitet die 1.800 Euro oft schon im zweiten Jahr. Ab dann landet jeder zusätzliche Euro in der ungeförderten Zone. In der genannten Modellrechnung macht allein die richtige Aufteilung des Überhangs über 40 Beitragsjahre zwischen 2 und 4 Prozent mehr Nettoentnahme aus – bei identischem Sparaufwand.
Die Frage, die kaum jemand stellt
Für den Auszahlungsplan schreibt das Gesetz eine Formel vor: Die monatliche Rate wird regelmäßig neu festgesetzt, indem mindestens 80 Prozent des verbleibenden Kapitals durch die verbleibenden Monate geteilt werden.
Was in dieser Formel fehlt, ist die Verzinsung. Der Divisor sind schlicht die Restmonate. Laufende Erträge werden dadurch nicht mitverzehrt, sondern nach hinten verschoben. Das Ergebnis: Die Auszahlung beginnt deutlich niedriger, als eine gleichbleibende Entnahme hergäbe, und steigt erst gegen Ende stark an. Für einen 67-Jährigen ist das genau die falsche Richtung – am wenigsten Geld in den Jahren, in denen die meisten noch am meisten vorhaben.
Es gibt eine Lösung, und sie steht im selben Absatz des Gesetzes: Die gesonderte Auszahlung der laufenden Erträge ist zulässig. Kombiniert man beides, lässt sich das Auszahlungsprofil weitgehend frei gestalten – konstant oder mit jährlicher Steigerung.
Nur ist das eine Kann-Vorschrift, keine Pflicht. Zwei Verträge mit identischem Guthaben zu Rentenbeginn können sich in der ersten Jahreszahlung deshalb um rund die Hälfte unterscheiden. Ob ein Anbieter diese Option vorsieht, gehört ab 2027 zu den wichtigsten Fragen überhaupt – und sie steht in keinem Werbeprospekt.
Was du als Riester-Sparer jetzt wissen musst
Bestehende Riester-Verträge genießen vollen Bestandsschutz. Niemand wird gezwungen zu wechseln, nichts wird automatisch umgestellt. Du hast drei Möglichkeiten: weiterführen, beitragsfrei stellen oder das Guthaben ab 2027 in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Die Übertragung gilt nicht als Kündigung – bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Die Wechselkosten sind gesetzlich auf 150 Euro gedeckelt und entfallen fünf Jahre nach Vertragsabschluss.
Handlungsdruck besteht also nicht. Was besteht, ist Prüfbedarf: Garantien, Kosten, Restlaufzeit und angesammeltes Kapital deines Altvertrags entscheiden, welche der drei Optionen für dich die richtige ist. Pauschal lässt sich das nicht beantworten – und wer es pauschal beantwortet, hat nicht gerechnet.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Zur Ehrlichkeit gehört, die Grenzen zu benennen. Die zitierten Modellrechnungen unterstellen einen Erwartungspfad ohne Kursschwankungen und einen konstanten Steuersatz in der Auszahlungsphase. Vor allem aber vergleichen sie Auszahlungspläne über ein festes Zeitfenster – nicht über ein Leben.
Eine lebenslange Rente zahlt weiter, wenn ein Auszahlungsplan längst erschöpft ist. Dieser Langlebigkeitsschutz ist in solchen Vergleichen nicht bepreist. Die Entscheidung zwischen Auszahlungsplan und lebenslanger Verrentung ist deshalb keine reine Rechenaufgabe, sondern eine Frage der Risikotoleranz. Genau dafür gibt es Beratung.
Häufige Fragen
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot am meisten? Für Menschen mit hoher Steuersatzdifferenz zwischen Erwerbsleben und Ruhestand – typischerweise Gutverdiener in der zweiten Berufshälfte, besonders mit Kindern wegen der steuersatzunabhängigen Kinderzulagen. Das Alter allein ist kein sinnvolles Kriterium.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen? Ja. Selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgeben, sind ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt. Das gilt ebenso für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Bei Riester war diese Gruppe in der Regel ausgeschlossen.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027? Nichts, wenn du nichts tust. Bestehende Verträge laufen mit vollem Bestandsschutz und unveränderten Konditionen weiter. Neu abschließen kann man Riester ab 2027 nicht mehr. Ein Übertrag ins Altersvorsorgedepot ist möglich, aber freiwillig und sollte einzeln geprüft werden.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot? Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr beträgt die Grundzulage bis zu 540 Euro: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro. Hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.
Sollte ich mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlen? In der Regel nicht in den geförderten Vertrag. Oberhalb dieser Grenze gibt es keine Zulage mehr, die höheren Produktkosten bleiben aber bestehen. Sparbeträge über 1.800 Euro sind meist in einem freien Depot besser aufgehoben.
Das Altersvorsorgedepot ist weder ein Selbstläufer noch ein Etikettenschwindel. Es ist ein Produkt mit einem klar umrissenen Einsatzbereich. Ob du in diesen Bereich fällst, lässt sich rechnen – und genau das sollte vor einem Abschluss passieren, nicht danach.
Du willst wissen, ob sich das für deine Situation rechnet? Dann lass uns 30 Minuten dafür nehmen: Erstgespräch buchen
Quellen: Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026); Modellrechnungen von Dr. Robert Bahnsen (Aktuar DAV, CERA), veröffentlicht bei Pfefferminzia am 14.08.2026. Die genannten Prozentwerte stammen aus dieser Modellrechnung und gelten für die dort unterstellten Annahmen.
Aktualisiert am 17. August 2026 · Timo Lüpke, unabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Holsteiner Finanzkonzepte, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel · in der Beratung seit 2005 · Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Fragen zum Einzelfall gehören zum Steuerberater.
