Rürup oder Altersvorsorgedepot: Was für Selbstständige ab 2027 zählt

Die Frage „Rürup oder Altersvorsorgedepot“ ist falsch gestellt. Ab dem 1. Januar 2027 können Selbstständige und Freiberufler erstmals ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot besparen. Das verdrängt die Basisrente nicht – schon aus einem technischen Grund nicht: Beide Wege laufen über verschiedene Paragrafen des Einkommensteuergesetzes und konkurrieren steuerlich nicht miteinander. Die relevante Frage lautet nicht „welches Produkt“, sondern: Wie teilst du deine verfügbaren Vorsorgebeiträge auf?

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) startet zum 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot als Nachfolger der Riester-Rente. Neu ist vor allem der Kreis der Berechtigten: Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt. Bisher war ihnen die Zulagenförderung weitgehend verschlossen.

Die Förderung ist einkommensunabhängig und beitragsproportional aufgebaut:

BausteinHöhe ab 2027
Grundzulage Stufe 150 % der Eigenbeiträge bis 360 € → max. 180 €
Grundzulage Stufe 225 % der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 € → max. 360 €
Grundzulage gesamtmax. 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag
Kinderzulage1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind und Jahr
Berufseinsteiger-Bonuseinmalig 200 €, wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
Mindesteigenbeitrag120 € im Jahr – darunter entfällt die Zulage
SonderausgabenabzugBeiträge bis 1.800 € zzgl. zustehender Zulagen (§ 10a EStG)
Einzahlung gesamtbis 6.840 € je Vertrag und Jahr, max. zwei Verträge je Person

Rechenweg zur Obergrenze: 360 € × 50 % = 180 €, dazu 1.440 € × 25 % = 360 €. Zusammen 540 €. Rechtsgrundlagen: §§ 84, 85, 86 und 10a EStG in der ab 2027 geltenden Fassung. Stand: September 2026.

Alles, was du über 1.800 € hinaus bis zur Grenze von 6.840 € einzahlst, bleibt ungefördert – kein Zulagenanspruch, kein Sonderausgabenabzug. Es wird im Vertrag getrennt geführt und in der Auszahlungsphase anders behandelt.

Die Basisrente 2026 in Zahlen

Für 2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € bei Einzelveranlagung und 61.652 € bei Zusammenveranlagung (§ 10 Abs. 3 EStG). Der Betrag leitet sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab: Beitragsbemessungsgrenze 124.800 € × Beitragssatz 24,7 % = 30.825,60 €, aufgerundet 30.826 €. Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 sind die Beiträge zu 100 % abziehbar.

Der Denkfehler beim Höchstbetrag

Und hier liegt der Punkt, den fast jeder Ratgeber unterschlägt: 30.826 € sind nicht dein freier Spielraum für eine Basisrente. Es ist der Gesamtrahmen für die gesamte Schicht 1. Angerechnet werden unter anderem:

→ Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei Angestellten inklusive Arbeitgeberanteil → Pflichtbeiträge zu berufsständischen Versorgungswerken → bereits laufende Basisrentenverträge → freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Für ein Pflichtmitglied im Versorgungswerk – Ärztin, Rechtsanwalt, Steuerberaterin, Architekt – ist der Rahmen damit häufig zu einem erheblichen Teil belegt, bevor überhaupt über eine zusätzliche Basisrente gesprochen wird. Wer mit dem Höchstbetrag argumentiert statt mit dem tatsächlichen Restspielraum, rechnet an der Realität vorbei. Die konkrete Ermittlung des verbleibenden Volumens gehört in die Steuerberatung – die Größenordnung solltest du aber kennen, bevor du eine Beitragshöhe festlegst.

Warum beide Wege nebeneinander laufen – nicht gegeneinander

Das Altersvorsorgedepot wird nach § 10a EStG gefördert. Die Basisrente fällt unter § 10 Abs. 3 EStG. Das sind zwei getrennte Abzugstöpfe. Eine Einzahlung ins Depot verkleinert deinen Basisrenten-Spielraum nicht – und umgekehrt.

Deshalb ist die Kombination kein Vertriebsargument, sondern schlicht die Mechanik des Gesetzes. Wer 1.800 € ins Altersvorsorgedepot einzahlt, hat die volle Grundzulage ausgeschöpft und danach exakt denselben steuerlichen Rahmen in Schicht 1 zur Verfügung wie vorher.

Ehrlich bleiben muss man trotzdem bei den Größenordnungen: 1.800 € Eigenbeitrag entsprechen 150 € im Monat. Als Fundament einer Selbstständigen-Altersversorgung ist das nichts. Als Förderquote betrachtet – 540 € auf 1.800 €, also 30 %, unabhängig vom Steuersatz und ohne Kapitalmarktrisiko auf den Zulagenanteil – ist es schwer zu schlagen. Beides stimmt gleichzeitig. Das Depot ist ein sehr guter erster Baustein und ein schlechter einziger.

Was das Depot kann – und was die Basisrente kann

KriteriumAltersvorsorgedepotBasisrente
FörderartZulagen + Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG)Sonderausgabenabzug (§ 10 Abs. 3 EStG)
Gefördertes Volumen1.800 € Eigenbeitrag p. a.bis 30.826 € (2026), abzüglich Anrechnungen
Wirkt stark beikleinen Beiträgen, Kindern, niedriger Progressionhohem Einkommen, hoher Progression
KapitalanlageBeitragsgarantie nicht erforderlich, hohe Aktienquote möglichje nach Tarifart, Fondspolice oder klassisch
AuszahlungWahlfreiheit zwischen Auszahlplan und Verrentunglebenslange Rente, keine Kapitalisierung
Biometriekeine Kombination mit ArbeitskraftabsicherungBU- und Hinterbliebenenschutz integrierbar
Verfügbarkeitflexibler, Teilkapital möglichzweckgebunden bis zum Rentenbeginn

Drei Punkte aus dieser Tabelle werden in Renditevergleichen regelmäßig übersehen:

Erstens die lebenslange Rente. Ein Auszahlplan endet, wenn das Kapital aufgebraucht ist. Eine Leibrente nicht. Für Selbstständige ohne nennenswerte Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos kein Nebenaspekt, sondern der eigentliche Zweck.

Zweitens die Zweckbindung. Sie wird als Nachteil verkauft, erfüllt aber eine Funktion: Sie verhindert, dass Altersvorsorgekapital in einer betrieblichen Schieflage aufgebraucht wird. Dazu kommt der Pfändungs- und Insolvenzschutz der Anwartschaft nach § 851c ZPO – ein Argument, das für unternehmerisch tätige Mandanten schwerer wiegt als ein halber Prozentpunkt Rendite. Wie weit der geförderte Depotanteil vergleichbar geschützt ist, gehört im Einzelfall geprüft.

Drittens die Kosten. Für das gesetzlich definierte Standardprodukt ist ein Kostendeckel vorgesehen. Bei kleinen Beiträgen entscheidet das Kostenniveau über lange Laufzeiten oft mehr als die Förderdifferenz. Die konkreten Produktbedingungen stehen allerdings erst mit dem Marktstart fest – wer heute rechnet, rechnet mit Annahmen.

Die Reihenfolge, die in der Beratung zählt

Bevor über Produkte gesprochen wird, gehört die Reihenfolge geklärt. In dieser Abfolge arbeite ich seit 2005:

  1. Liquiditätsreserve. Wer bei schwankenden Einnahmen keine Rücklage hat, kündigt langfristige Verträge im falschen Moment.
  2. Arbeitskraft. Ein Selbstständiger ohne tragfähige Absicherung der Arbeitskraft, der 1.800 € ins Depot schiebt, hat das optimiert, was am wenigsten trägt. Fällt die Arbeitskraft aus, endet auch der Vermögensaufbau.
  3. Geförderte Vorsorge. Erst hier stellt sich die Frage nach der Aufteilung zwischen Zulagenweg und Steuerweg.
  4. Freier Vermögensaufbau. Ohne Zweckbindung, ohne Förderung, dafür ohne Einschränkungen.

Wenn du wissen willst, wie diese Reihenfolge in deiner Konstellation aussieht: Erstgespräch buchen.

Drei Dinge, die vor 2027 zu klären sind

Wie viel Schicht-1-Volumen ist bei dir tatsächlich frei? Ohne diese Zahl ist jede Beitragsempfehlung geraten. → Wie viel Beitrag kannst du dauerhaft tragen? Die Grenze verläuft nicht bei dem, was im guten Jahr geht, sondern bei dem, was im schlechten noch läuft. → Wie ist die Arbeitskraft abgesichert? Ein Vorsorgeplan ohne diese Antwort ist unvollständig.

Häufige Fragen

Ersetzt das Altersvorsorgedepot die Basisrente? Nein. Beide werden über verschiedene Paragrafen gefördert – das Depot über § 10a EStG, die Basisrente über § 10 Abs. 3 EStG. Eine Einzahlung ins Depot verkleinert den steuerlichen Spielraum für eine Basisrente nicht. Sie decken unterschiedliche Bedürfnisse ab und lassen sich nebeneinander nutzen.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen? Ja. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke ab dem 1. Januar 2027 erstmals förderberechtigt. Voraussetzung ist unter anderem die Einwilligung in die Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.

Wie hoch ist die maximale Förderung im Altersvorsorgedepot? Die Grundzulage beträgt höchstens 540 € im Jahr und wird bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € vollständig erreicht. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und ein einmaliger Bonus von 200 € für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.

Wie viel Basisrente kann ich 2026 absetzen? Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 € (Ledige) beziehungsweise 61.652 € (Zusammenveranlagung). Davon gehen bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken ab. Der tatsächlich freie Spielraum ist deshalb meist deutlich kleiner.

Was passiert mit Einzahlungen über 1.800 € im Depot? Bis zur Grenze von 6.840 € je Vertrag sind zusätzliche Einzahlungen möglich, aber ungefördert – ohne Zulage und ohne Sonderausgabenabzug. Sie werden im Vertrag getrennt geführt und in der Auszahlungsphase gesondert besteuert.


Die Reform schafft für Selbstständige einen Zugang, den es vorher nicht gab. Was sie nicht schafft, ist eine Antwort auf die Frage, wie viel Vorsorge du brauchst und in welcher Reihenfolge. Das bleibt Arbeit am Einzelfall.

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Aktualisiert am 04.09.2026 · Timo Lüpke, Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Holsteiner Finanzkonzepte, Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel · Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information, gibt den Rechtsstand September 2026 wieder und ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine Steuer- oder Rechtsberatung.